Volltext : Abhandlungen aus dem Staats- Verwaltungs- und Völkerrecht. Band III. (3)

dort  in  Gegenwart  des  ganzen  Geheimraths  denselben  in  unserm  hohen  Ramen
andeuten,  daß,  gleichwie  Wir  bei  Unserer  nun  über  vier  und  zwanzig  Jahre  geführten
  rühmlichen  Regierung  allezeit  darin  einen  besonderen  Ruhm  gesucht,  daß
unser  kurfürstlicher  Hof  in  guter  Ordnung  und  Einigkeit  gehalten  werde,  also
Uns  nicht  wenig  zu  Gemüthe  ging,  daß  seit  einiger  Zeit  so  viele  Unordnungen,
Mißverständnisse  und  Widerwärtigkeiten  vorfielen  —  so  solle  der  Fürst  anzeigen,
daß  der  Kurfürst  nicht  allein  diejenigen,  welche  sich  in  Duelle  einzulassen  unterstehen
  würden,  es  geschehe  solches  in  oder  außer  dem  Lande,  an  Leib  und
Leben  strafen,  sondern  auch,  welche  Rath  und  That  mit  dazu  geben,  ja  auch
die,  welche  Wissenschaft  davon  haben  und  es  nicht  anzeigen,  mit  dergleichen
Strafen  nach  Befindung  der  Umstände  belegen  wolle,  die  ihnen  zu  schlechten
Ehren  gereichen  sollen.“  Später  erschien  ein  weitläufiges  Duellgesetz,  in  welchem
solche  Excesse  durchaus  nicht  als  Ehrensachen  anerkannt  wurden.

Um  die  vielfachen  Ausgaben  für  das  stehende  Heer  zu  bestreiten,  mußte
der  große  Kurfürst  auf  eine  bedeutende  Erhöhung  seiner  Einkünfte  denken.  Außer
den  früheren  Einkünften  aus  den  Domänen  und  den  Contributionen  des  Landes
zog  Friedrich  Wilhelm  aus  neuen  Steuereinrichtungen,  z.  B.  den  Stempelpapiergeldern
  und  namentlich  aus  der  Aceise  ansehnliche  Erträge.  Auch  in  Bezug
auf  die  Finanzen  vervollkommnete  der  große  Kurfürst  seine  Regierungsmaßregeln
nach  umsichtiger  Benutzung  langjähriger  Erfahrungen.  Eine  geraume  Zeit  hindurch
  waren  die  Domänen  im  Namen  des  Landesherrn  verwaltet  worden,  was
trotz  aller  Verordnungen  und  Controle  zahllose  Unordnungen  und  Unterschleife
nach  sich  zog.  Daher  schritt  Friedrich  Wilhelm,  auf  den  Rath  des  umsichtigen
Geheimraths  von  Jena,  zum  System  der  Verpachtung,  und  verdoppelte  hierdurch
den  bisher  aus  ihnen  erzielten  Ertrag.  Dieser  wuchs  in  dem  Maße,  daß  der
Hofkammerpräsident  von  Berghausen  sich  mit  der  freilich  unerreichten  Hoffnung
schmeichelte,  ihn  bis  auf  die  bedeutende  Summe  von  1,200.000  Thalern  zu
bringen,  ihn  aber  wirklich  bis  zu  der  Höhe  von  700,000  Thalern  steigerte.

Ein  noch  ansehnlicherer  Fortschritt  zeigte  sich  bei  den  übrigen  Gefällen,
denn,  während  diese  im  Jahre  1678  sich  nur  auf  653,000  Thaler  beliefen,  stiegen
  sie  1683  auf  eine  Million  und  betrugen  gegen  den  Schluß  dieser  Regierung
mehr  als  1,700,000  Thaler;  ein  hinlänglicher  Beweis,  welche  Fortschritte  die  steuerfähige
  Bevölkerung  des  Landes  in  Bezug  auf  Betriebsamkeit  und  Wohlstand  gemacht
  haben  mußte.  Für  die  Gesammteinnahme  des  Kurfürsten  ergab  sich  zuletzt
die  Summe  von  2  7/  Millionen  Thaler.

Von  dieser  für  jene  Zeiten,  in  welchen  außerdem  viele  Rubriken  der  heutigen
  Büdjets  noch  fehlten,  sehr  bedeutenden  Summe,  nahm  der  Unterhalt  des
Heeres  mehr  als  eine  Million  fort.  Nicht  gering  war  im  Verhältniß  die  Ausgabe
  für  den  kurfürstlichen  Hofhalt.  Auch  dieser  steigerte  sich  mit  den  Jahren.
1674  betrugen  die  Ausgaben  für  den  Hofstaat  gegen  150,000,  dann  180,000,
zuletzt  220,000  Thaler,  doch  wurde  hiervon  der  Unterhalt  einiger  Garnisonen  und
Militärbeamten  zum  Betrage  von  78,000  Thalern,  so  wie  die  Besoldung  gewisser