dort in Gegenwart des ganzen Geheimraths denselben in unserm hohen Ramen
andeuten, daß, gleichwie Wir bei Unserer nun über vier und zwanzig Jahre geführten
rühmlichen Regierung allezeit darin einen besonderen Ruhm gesucht, daß
unser kurfürstlicher Hof in guter Ordnung und Einigkeit gehalten werde, also
Uns nicht wenig zu Gemüthe ging, daß seit einiger Zeit so viele Unordnungen,
Mißverständnisse und Widerwärtigkeiten vorfielen — so solle der Fürst anzeigen,
daß der Kurfürst nicht allein diejenigen, welche sich in Duelle einzulassen unterstehen
würden, es geschehe solches in oder außer dem Lande, an Leib und
Leben strafen, sondern auch, welche Rath und That mit dazu geben, ja auch
die, welche Wissenschaft davon haben und es nicht anzeigen, mit dergleichen
Strafen nach Befindung der Umstände belegen wolle, die ihnen zu schlechten
Ehren gereichen sollen.“ Später erschien ein weitläufiges Duellgesetz, in welchem
solche Excesse durchaus nicht als Ehrensachen anerkannt wurden.
Um die vielfachen Ausgaben für das stehende Heer zu bestreiten, mußte
der große Kurfürst auf eine bedeutende Erhöhung seiner Einkünfte denken. Außer
den früheren Einkünften aus den Domänen und den Contributionen des Landes
zog Friedrich Wilhelm aus neuen Steuereinrichtungen, z. B. den Stempelpapiergeldern
und namentlich aus der Aceise ansehnliche Erträge. Auch in Bezug
auf die Finanzen vervollkommnete der große Kurfürst seine Regierungsmaßregeln
nach umsichtiger Benutzung langjähriger Erfahrungen. Eine geraume Zeit hindurch
waren die Domänen im Namen des Landesherrn verwaltet worden, was
trotz aller Verordnungen und Controle zahllose Unordnungen und Unterschleife
nach sich zog. Daher schritt Friedrich Wilhelm, auf den Rath des umsichtigen
Geheimraths von Jena, zum System der Verpachtung, und verdoppelte hierdurch
den bisher aus ihnen erzielten Ertrag. Dieser wuchs in dem Maße, daß der
Hofkammerpräsident von Berghausen sich mit der freilich unerreichten Hoffnung
schmeichelte, ihn bis auf die bedeutende Summe von 1,200.000 Thalern zu
bringen, ihn aber wirklich bis zu der Höhe von 700,000 Thalern steigerte.
Ein noch ansehnlicherer Fortschritt zeigte sich bei den übrigen Gefällen,
denn, während diese im Jahre 1678 sich nur auf 653,000 Thaler beliefen, stiegen
sie 1683 auf eine Million und betrugen gegen den Schluß dieser Regierung
mehr als 1,700,000 Thaler; ein hinlänglicher Beweis, welche Fortschritte die steuerfähige
Bevölkerung des Landes in Bezug auf Betriebsamkeit und Wohlstand gemacht
haben mußte. Für die Gesammteinnahme des Kurfürsten ergab sich zuletzt
die Summe von 2 7/ Millionen Thaler.
Von dieser für jene Zeiten, in welchen außerdem viele Rubriken der heutigen
Büdjets noch fehlten, sehr bedeutenden Summe, nahm der Unterhalt des
Heeres mehr als eine Million fort. Nicht gering war im Verhältniß die Ausgabe
für den kurfürstlichen Hofhalt. Auch dieser steigerte sich mit den Jahren.
1674 betrugen die Ausgaben für den Hofstaat gegen 150,000, dann 180,000,
zuletzt 220,000 Thaler, doch wurde hiervon der Unterhalt einiger Garnisonen und
Militärbeamten zum Betrage von 78,000 Thalern, so wie die Besoldung gewisser