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Ein Wunder ist's, daß man keine paͤbstlichen Protestationen
und Mahnbriefe findet. Denn schwerlich war doch mit dem
paͤbstlichen Hofe ein ordentlicher Vergleich geschlossen worden,
sondern der Koͤnig zahlte nicht mehr, weil er nicht mehr zahlen
wollte. Er wollte weiterhin kein Zinsmann des Pabstes
sepn, so lange dieser diesseits der Alpen blicb, und ein Sclave
des Königs von Frankreich bleiben mußte. "
Der Peterspfenning aber erhielt sich, und wenn es auch
wahr seyn sollte, was irgendwo in einer neuern Chronik erzählt
wird, daß er 1365 aufgehoben worden sey ?). so war doch
diese Aufhebung nicht sortdauernd. Er verschwand erst, wie alle
Macht des rmischen Pabsts in England verschwand. 4554 wurden
durch eine Parlaments-Abte **) alle Abgaben nach Rom
verboten, und dieß Verbot traf ausdrücklich auch den Peters-Pfenning.
Die Erneuerung desselben unter Maria und die
wiederholte Aufhebung unter Elisabeths Regierung verdient
kaum noch bemerkt zu werden.
Dieß also. von England.
Die Parallelen aber, die zwischen Dänemark, Schweden,
Norwegen und England gezogen werden können, ergeben sich
von selbst, und würden bloß eine summarische Wiederholung
dessen seyn, was bei jedem dieser Reiche bisher gezeigt worden.
Doch ist's der Mühe werth, nur noch einen Blick
auf das Ganze zurückzuwersen. Jede Seite, die dieser Blick
trifft, zeigt die glückliche Immunität, in der sich Dänemark
das ganze Mirtelalter hindurch erhalren har.
Nie ist Dänemark dem rômischen Stuhle zinsbar gewesen,
wie England; nie hat es sich zu einer solchen Tare ver-»)
Stow's Chronice ad a. 1365.
* Statute-laws ad h. a.