Sach-Register. — 140 —
Wer als V. anzusehen ist III 4. Welcher Vorgesetzte Beschwerden
in erster Instanz entscheidet III 8. Der zur Ertscheidung
von Beschwerden berufene Vorgesetzte kann Einreichung
einer Beschwerdeschrift fordern; dieselbe umarbeiten lassen; wegen
des Inhalts derselben gegen den Verfasser einschreiten III 18;
muß auch den Verklagten hören III 19; darf demselben die
Beschwerdeschrift mittheilen III 19. S. Dienst-Vorgesetzter,
Verwaltungs-Vorgesetzter, Militär-Vorgesetzzter.
Vorschützung von Gebrechen I 83. #
Bor ellung. Sammeln von Unterschriften zu gemeinsamer V.
101.
W.
Wache. Begriff I 111; bei der Marine I 162; s. militärirische
W., Schildwache.
Wachtmeister, s. Feldwebel.
Waffen. Strecken der W. J 63 Nr. 3. Unbrauchbarmachen der
. qaus Fäei 1 85. Angriff eines Vorgesetzten mit der W.
1 97; Unvorsichtige Behandlung von W. 1 148. Rechtmäßiger
Gebrauch von W. Seitens der Vorgesetzten 1 124; rechtswidriger
Gebrauch von W. 1 149.
Warnung, als Dis kaiinntrae gegen Militärbeamte II 32.
Wegnehmen von Sachen im Felde, s. Plünderung.
Wegschleichen vom Truppentheile, s. Feigheit.
Weswei er. Irreleitung der Truppen durch W. ist Kriegsverrath
58 Nr. 5.
Wegwerfen, von Waffen, s. Feigheit.
Werft-Divisions-Kommandeur, steht dem Regiments-Kommandeur
gleich III 23.
Werkzeng. Angriff eines Vorgesetzten mit gefährlichem W. I 97.
Widerrede. Gegen einen Verweis W. führen 1 89.
Widersetzung durch gwaltsames Hindern oder Nöthigen des
Vorgesetzten 1 96. verursacht aurcht vorschriftswidrige Behandlung
I 98. Aufforderung oder Anreiz zur W. 1 99,
mehrerer Personen I 100. Verabredung gemeinschaftlicher W.
ist Meuterei I 103; Zusammenrottung Behufs W. ist militärischer
Aufruhr I 106. W. gegen eine Wache J 111.
Wissen. Beschwerde wider besseres W. 1 152.