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unübersehbar groß, und doch — so scheint es fast einem
prhilosophischen. Träumer — haͤtte selbst aus dem Unglück,
weil es über die Maaßen groß war, ein herrliches Gute
gezogest, auf der Brandstätte, die so ganz eine Brandstätte
war, nach dem überdachtesien Plane aufs neue
gebaut, und kraft der mehr als hundertjährigen Erfahrungen,
die man über die alle, fast unbrauchbar gewordene Staatsconstitution
gemacht hatte, eine neue Constitution gegründet
werden können, deren Hauptzweck das allgemeinste gleichverbreitete
dffentliche Wohl seyn sollte.
Das alte Steuersystem, dieser wichtigste Theil der alten
Staatsconsiltution, schien völlig unbrauchbar. Denn wie
sollte die verödete und verarmte Stadt Goͤttiugen kuͤnftighin
nach alter Observanz, da nicht mehr alter Reichthum da
war, den achtzehuten Theil jeder verwilligten Steuer uͤbernehmen,
kuͤnftighin gerade eben die Last tragen, welche die
Residenzstadt Hannover so leicht tragen konnte? Ehedem war!
jede verwilligte Steuer unter die vier Corps der Stifter
und Klöster der großen Städte, der kleinen
Städte, der Unterthanen in den fürstlichen
Aecmtern und adelichen Gerichten, neben dem daß
der Adel wegen seiner Ritterhöfe eine eigene Quote zu übernehmen
hatte, nach cinem gewissen althergebrachten Verhältniß
vertheilt, und jedem dieser Corps die Subdivision seiner Quote
fast einzig überlassen worden. Wie konnte nun aber jenes
althergebrachte Verhältniß bleiben, da jedes dieser Corps,
das großstädtische ausgenommen, durch den Abgang der
Hildesheimischen Lande gewaltig verloren hatte, jeded derselben
verschieden verlor, und keines von allen seine alte.
Di tuote bestreiten. konnte 9P). Schon jene alte Quote hatte
5D Nach v Abgang des Hildetheimischen entstund unter den ver-