Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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gegen  Caution  von  einem  Professor  oder  Fakultaͤtslehrer,  vier  Werke  auf  einmal  nach
Hause  auf  vier  Wochen,  nach  deren  Verfluß  sie  dieselben  wieder  vorzeigen  muͤssen,  und
wenn  kein  Anderer  sie  will,  sie  wieder  entlehnen  können.

Der  botanische  Garten  ist  im  Sommer-Halbjahre  täglich  (mit  Ausnahme  der
Sonn=  und  Feiertage)  von  Morgens  6  Uhr  bis  Abends  6  Uhr  geöffnet;

das  Naturalien-Cabinet  im  Sommer-Halbjahre  jeden  Donnerstag  (au3genommen,
  wenn  auf  den  Donnerstag  ein  Fest=  oder  Feiertag  fällt)  Nachmittags  von
2—5  Uhr;

der  Fechtboden  täglich  (Sonntag  und  Donnerstag  ausgenommen)  von  123  bis
2  Uhr.

Das  Ende  der  Ferien  ist  auf  den  20.  April  festgesetzt,  und  die  Studirenden  werden
  erinnert,  um  so  pünktlicher  an  diesem  Tage  aus  den  Ferien  hieher  zurückzukehren,
  als  am  21.  April  die  Erbffnung  sämtlicher  Vorlesungen  an  der  schwarzen  Tafel
bekannt  gemacht  werden  wird,  und  alle  Haupt-Vorlesungen  unfehlbar  am  23.  April
anfangen  werden.

Tübingen  den  25.  Februar  1830.
Wachterr.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Förstersstelle  zu  Wilflingen,  Forstamts  Ellwangen
  zweiter  Elasse  a)  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanz-Kammer  des
Jart-Kreises  zu  melden.

2)  Am  10.  d.  M.  ist  der  Ober-Lieutenant  im  ersten  Reiter-Regiment  Prinz  v.
Hohenlohe-Ingelfingen  zu.  Ludwigsburg  gestorben.