Metadaten : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

Das  englische  Gefängniß-Systen.

William  Callatz
(Aus  dem  Englischen.)

Das  Gefängniß-System  von  Großbritannien  und  Irland  befindet  sich
voraussichtlich  noch  für  einige  Jahre  in  einem  Uebergangsstadium,  in  Folge
von  drei  gleichartigen  Maßnahmen  aus  der  Parlamentssession  von  1877,
welche  „das  englische“,  respektive  „schottische  und  irische  Gefängnißgesetz“
heißen,  und  welche  am  1.  April  1878  in  Kraft  traten.  Dies  Gesetz  verursacht
  eine  große  Umwälzung  in  der  Geschichte  unserer  Gefängnisse.  Es
überträgt  die  beständige  unumschränkte  Aufsicht  und  den  Besitz  aller  Grafschafts-
  und  Stadtgefängnisse,  die  sonst  unter  der  Leitung  der  Ortsbehörde
standen,  der  Centralregierung,  vertreten  durch  den  Staatssfekretär  des  Innern
und  drei  Beamte  für  Gefängnißwesen  aus  England,  Irland  und  Schottland.
  (Es  muß  hier  bemerkt  werden,  daß  die  Zuchthäuser  —  (convicts
prisons],  d.  h.  Strafanstalten  für  Gefangene,  die  eine  Strafe  von  mehr  als
fünf  Jahren  zu  erdulden  haben  —  schon  lange  unter  der  besonderen  Aufsicht
  des  Centralgouvernements  stehen,  vertreten  durch  das  Ministerium  des
Innern  und  einen  Rath  von  Directoren  der  Zuchthäuser,  von  welchem  Sir
Josua  Jebb  der  frühere  Vorsitzende  war  und  der  Oberst  Sir  F.  E.  du  Cane
der  jetzige  Vorsitzende  ist.)

Die  so  der  Regierung  übergebenen  Gefängnisse  find  sehr  zahlreich  und
wichtig.  Sie  umfassen  111  englische,  56  schottische  und  42  irische  Gefängnisse,
  außer  einer  Anzahl  von  Detentionshäusern,  den  sogenannten  Bridewells,
  von  denen  es  in  Irland  ungefähr  100,  in  England  und  Schottland
nur  ganz  wenige  gibt.  Die  tägliche  Durchschnittszahl  von  Gefangenen  betrug
  1876  —  nach  den  Angaben  der  gerichtlichen  Statistik  vom
November  1877  —  in  England  (Wales  mitgerechnet)  18,986,  in  Schottland
  2186,  in  Irland  2741.  Hierzu  kommen  noch  in  den  13  Zuchthäusern
  von  Großbritannien  durchschnittlich  9986  und  in  den  vier  irischen
1155  Gefangene,  so  daß  ungefähr  24,000  Gefangene  in  Folge  des  neuen
Gesetzes  dem  Staat  übergeben  sind.  Mit  den  Sträflingen  (convicts)  ergibt
sich  eine  Summe  von  35,000  Gefangenen,  die  im  vereinigten  Königreich
unter  der  allgemeinen  Centralkontrolle  stehen.