Das englische Gefängniß-Systen.
William Callatz
(Aus dem Englischen.)
Das Gefängniß-System von Großbritannien und Irland befindet sich
voraussichtlich noch für einige Jahre in einem Uebergangsstadium, in Folge
von drei gleichartigen Maßnahmen aus der Parlamentssession von 1877,
welche „das englische“, respektive „schottische und irische Gefängnißgesetz“
heißen, und welche am 1. April 1878 in Kraft traten. Dies Gesetz verursacht
eine große Umwälzung in der Geschichte unserer Gefängnisse. Es
überträgt die beständige unumschränkte Aufsicht und den Besitz aller Grafschafts-
und Stadtgefängnisse, die sonst unter der Leitung der Ortsbehörde
standen, der Centralregierung, vertreten durch den Staatssfekretär des Innern
und drei Beamte für Gefängnißwesen aus England, Irland und Schottland.
(Es muß hier bemerkt werden, daß die Zuchthäuser — (convicts
prisons], d. h. Strafanstalten für Gefangene, die eine Strafe von mehr als
fünf Jahren zu erdulden haben — schon lange unter der besonderen Aufsicht
des Centralgouvernements stehen, vertreten durch das Ministerium des
Innern und einen Rath von Directoren der Zuchthäuser, von welchem Sir
Josua Jebb der frühere Vorsitzende war und der Oberst Sir F. E. du Cane
der jetzige Vorsitzende ist.)
Die so der Regierung übergebenen Gefängnisse find sehr zahlreich und
wichtig. Sie umfassen 111 englische, 56 schottische und 42 irische Gefängnisse,
außer einer Anzahl von Detentionshäusern, den sogenannten Bridewells,
von denen es in Irland ungefähr 100, in England und Schottland
nur ganz wenige gibt. Die tägliche Durchschnittszahl von Gefangenen betrug
1876 — nach den Angaben der gerichtlichen Statistik vom
November 1877 — in England (Wales mitgerechnet) 18,986, in Schottland
2186, in Irland 2741. Hierzu kommen noch in den 13 Zuchthäusern
von Großbritannien durchschnittlich 9986 und in den vier irischen
1155 Gefangene, so daß ungefähr 24,000 Gefangene in Folge des neuen
Gesetzes dem Staat übergeben sind. Mit den Sträflingen (convicts) ergibt
sich eine Summe von 35,000 Gefangenen, die im vereinigten Königreich
unter der allgemeinen Centralkontrolle stehen.