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Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetes vom 10. April 1872 (Gesch · Eamml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
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. der Allerhöchste Erlaß vom 6. Dezember 1899, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Genthiner Kleinbahn-Aktiengesellschaft zu
Genthin im Kreise Jerichow II zur Entziehung und zur dauernden Be-
schränkung des zum Bau und Betriebe der Kleinbahnen von Genthin nach
Schönhausen und von Genthin nach Milow in Anspruch zu nehmenden
Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Magdeburg, Jahrgang 1900 Nr. 3 S. 21, ausgegeben am 20. Januar
1900;
7.
der Allerhöchste Erlaß vom 18. Dezember 1899, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadt Vlotho und den Kreis Herford zur
Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zu einer von ihnen
gemeinsam herzustellenden Kaianlage an der Weser bei Vlotho mit Gleis-
anschluß an den dortigen Güter= und Rangirbahnhof der Kleinbahn
Herford-Salzuflen-Vlotho in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Minden, Jahrgang 1900
Nr. 5 S. 37, ausgegeben am 3. Februar 1900),
der Allerböchste Erlaß vom 27. Dezember 1899, durch welchen genehmigt
worden ist, daß das der Preußischen Central-Bodenkredit-Aktiengesellschaft
zu Berlin unter dem 21. März 1870 ertheilte Allerhöchste Privilegium
zur Ausgabe von Inhaberpapieren auch unter den beschlossenen Statuten-
änderungen der genannten Gesellschaft in Kraft bleibt, durch das Amts-
blatt der Königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Jahr-
gang 1900 Nr. 6 S. 61, ausgegeben am 9. Februar 1900;
das am 27. Dezember 1899 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainage-
und Entwässerungsgenossenschaft Heilsberg- Großendorf im Kreise Heile-
berg durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Königsberg, Jahr.
Jang 1900 Nr. 5 S. 51, ausgegeben am 1. Februar 1900;,
der Allerhöchste Erlaß vom 15. Immne 1900, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Aktiengesellschaft „Ronsdorf. Müngstener
Eisenbahngesellschaft“ zu Ronsdorf im Kreise Lennep zur Entziehung und
zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn
von der Station Thalsperre der Wermelskirchen-Burger Kleinbahn nach
Remscheid in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf Nr. 6 S. 51, ausgegeben
am 10. Februar 1900.
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Nedigirt im Burrcan des Staatsministerimns.
Verlin, Cedruckt in der Reichsdruckerei.