Full text : Die Reichskriegsflagge.

Die  Reichskriegsflagge

Im  casus  belli  waren  alle  deutschen  Truppen  der  Einzelstaaten  zu
einem  gemeinsamen  Heer  und  Oberbefehl  des  deutschen  Kaisers
vereint.  Es  ist  schwer  vorstellbar,  daß  es  im  Rahmen  des  völkerrechtlichen
  Kriegszustandes  für  kein  einheitliches  Symbol  für  das
deutsche  Heer  gegeben  haben  soll,  schließlich  war  Krieg  völkerrechtlich
  eine  ausschließliche  Angelegenheit  des  Deutschen  Reiches.


ANTWORT

Sie  bringen  ein  ausgezeichnetes  und  berechtigtes  Argument  vor,  das  direkt
  in  die  komplexe  verfassungsrechtliche  und  völkerrechtliche  Spannungslage
  des  Kaiserreiches  zielt.  Ihre  Überlegung  ist  absolut  schlüssig:
Nach  außen,  im  casus  belli,  musste  das  Deutsche  Reich  als  einheitliches
Völkerrechtssubjekt  handeln.

Tatsächlich  gab  es  keine  einheitliche  Feldflagge  für  das  gesamte  Heer  im
Felde,  aber  es  gab  sehr  wohl  ein  einheitliches  völkerrechtliches  Symbol
für  die  kombinierten  deutschen  Streitkräfte.  Dieses  Symbol  war  jedoch
nicht  eine  Flagge,  sondern  eine  Kombination  aus  Kokarde  und  Kommandozeichen.


Hier  die  Erklärung,  wie  dieser  Widerspruch  aufgelöst  wurde:

1.  Die  Völkerrechtspraxis:  Die  Nationalkokarde  als  Identifikationssymbol


Im  Felde  und  für  den  Gegner  war  das  primäre  Identifikationsmerkmal  eines
  Soldaten  nicht  die  große,  nur  selten  mitgeführte  Truppenfahne,  sondern
  die  Nationalkokarde  an  seiner  Kopfbedeckung.

—  Reichskokarde  (Schwarz-Weiß-Rot):  Jeder  deutsche  Soldat,  egal
ob  Preuße,  Bayer  oder  Sachse,  trug  neben  der  Kokarde  seines  Heimatstaates
  (zZ.  B.  weiß-blau  für  Bayern)  die  reichseinheitliche  Kokarde
  in  Schwarz-Weiß-Rot.  Dies  war  das  verbindliche,  von  Freund  und
Feind  genutzte  Zeichen,  um  einen  deutschen  Soldaten  zu  identifizie-