Metadata : Advocatenordnung und Notariatsverordnung für das Königreich Sachsen vom 3ten Juni 1859.

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Urkundlich  haben  Wir  gegenwärtige
Advocatenordnung
eigenhändig  unterschrieben  und  Unser  Königliches  Insiegel  beidrucken  lassen.

Gegeben  zu  Dresden,  den  3ten  Juni  1859.

Johann.

½  Joham  Zeinrich  August  von  Pehr.