Neubesetzung der Erzbischof -
stühle zu Köln und Posen
Daß Bismarck ohne namhafte Gegenkonzessionen nicht
weiter entgegenkommen werde, davon hatte man sichfim Vatikan
nachgerade überzeugen müssen. Auf nichts hielt man daselbst
mehr als darauf, keinen Bischof durch’die Staatsgewalt entsetzen
zu lassen. Die vom staatlichen: Gerichtshof verurteilten und aus
ihren Diözesen entfernten Bischöfe hatten zwar, um dem Gefängnis
zu entgehen, sich jenseit der Reichsgrenzen in Sicherheit
gebracht. Sie wurden aber deswegen vom päpstlichen Stuhle
nach wie vor als die rechtmäßigen Inhaber ihrer Bischofstühle
angesehen und gebärdeten sich auch als solche. Schon daß diejenigen,
die zurückkehren durften, dies nur im Gefolge eines
königlichen Gnadenaktes durften, ward als eine Vergewaltigung
empfunden. Daß sowohl Melchers von Köln, als Ledochowski
von Posen unter keinen Umständen wieder zugelassen werden
sollten, galt als eine unannehmbare Bedingung. Bismarck blieb
indes unerbittlich. Und so bequemte sich der Vatikan schließlich
doch dazu, — Melchers und Ledochowski fallen zu lassen.
Nachdem Bismarck diese Genugtuung erlangt hatte, einigte
man sich alsbald über die Neubesetzung der beiden erzbischöflichen
Stühle. Am 30. Juli 1885 wurde Krementz, der bisherige
Bischof von Ermland, zum Erzbischof von Köln, am 20. Juli 1886
Propst Dinder von Königsberg zum Erzbischof von Posen ernannt.
Daß in letzterem Fall nicht nur von Ledochowski, sondern
überhaupt von einem Polen abgesehen wurde, wog besonders
schwer, da die römische Kurie damit die Polen vor den Kopf
stieß. ‚Die Kirche,‘ bemerkt hierzu im Hinblick auf die Konzession
Roms Maj unke, ‚muß solchen Vorurteilen zuweilen Rechnung
tragen, um größere Übel zu verhüten; sie hört deshalb nicht
auf, allen Völkern und allen Zeiten anzugehören.‘“ Im römischen
Lager tröstete man sich damit, daß wenn Dinder auch nicht von