Full text : Der Kanzler.

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ber  den  14.  Sept.  abgehalten  worden,  ist  für  die  Zukunft  mit  allerböchster  Concessson  also  verlege,
daß  derselbe  beuer  erstmals  und  für  die  Jukunft  jedesmal  den  6.  Sept.  abgehalten  wird.  Dies  wird
hiemit  dem  Publikum  bekennt  gemacht.  Den  a.  Aug.  1814.  Kön.  Oberemt.  ,-GöppingemDerhienachsignalistrtkWebergeselleGottliedHofmantvonBezgenrlekb,ist


amts.diiaufdemtkaaspokivonUlmbtcbehxuUrspkiagdemGesstarmesentwichemDerselbekannstchmitnjchtsschrileichemlegitimircu,unv»istIII-expenqu
  Königl.Chcvonxlkgchchgii
mentdcsektikr.SamtlicheKonigLHoch-undWohllotholizetiBehocdenwerdendahckgczitmcnd
ersucht,aufdeapofmannfabndemIhnaukBetketenakretikemundsoforthieher-wohlverwahrteinliefekasulassemSignalcmeni.Hofmanntstz4;alt,großgrStqtuk,»bkquaekHaare,uadAuga

braunen,  nicht  ganz  frischer  Gesichtsfarbe,  guter  Zaͤhne;  bekleidet  mit  einem  blauen  Ueberrok,  tothem
  Gillet,  und  rundem  Hut,  kutzen  Hosen  und  Stiefeln.  Den  19.  Jul.  1614.  K.  Oberamr.

Tübingen.  Da  der  berrschaftliche  Taglöhner  und  Nachtwächter  Christian  Ebert  von  Bebenhausen,
  der  am  6.  Mai  d.  ch  heimlicher  Weise  von  Haus  entfernt  hat,  wieder  zur  Hand  gebracht
und  allhier  verhaftet  worden  ist,  so  wird  der  unterm  9.  Mai  wegen  demselben  erlassene  im  Echwc
dischen  Merkur  vom  19.  und  23  Mai  auch  3.  Jun.  d.  J.  eingerükte  Seekdbrief  hiermit  oußer  Wirksamkcit
  gesezt.  Den  11.  Jul.  1814.  Kän.  Oberamt.

Türkheim,  Oberames  Geißlingen.  Jobannes  Habtank,  vormaliger  Schulebeitz  In  Türkheim,
hat  sich  den  3.  Jul.  d  J.  von  Hauß  enrfernt,  und  ist  seither  nicht  wieder  zurükgekommen.  Da  die
bisherige  Nachsorschungen  wegen  dieses  Manncs  fruchtlos  gewesen  sind,  so  werden  alle  inn  und
ausländische  Obrigkeiten  geziemend  ersucht,  auf  gedachten  Mann  fahnden,  und  ihn  im  Beeretungsfall
gegen  Ersaz  der  Unkosten  hieher  transportiren  zu  lassen,  oder  wann  sonst  von  ihm  etwas  in  Erfahrung
  gebracht  würde,  dieher  mitzutbeilen.  Derselbe  ist  ö#1  J.  alt,  mittlerer  Groͤfse,  eingefallenen  Gesichts
  und  Laot  Haare.  Bei  der  Eneweichung  war  verselbe  bekleidet  mie  einem  z  eckigten  Hurh,
schwarzen  Kittcl,  rotb  tüchenen  Brusteuch,  schwarz  ledernen  Hosen  und  Schuben  mit  schwarzen
Serümpfen.  Den  20.  Jul.  1814.  Kön.  Oberamt.

Vaibingen.  Dem  Eilberarbeiker  Auberlen  zu  Vaihingen  wurde  heute  Racht  durch  gewaltsamen
  Einbruch  folgendes  entwendet.  1  Galzfatz  von.  Crostall  Glatz  mie  4  Klbernen  Füßen  auf  einem
schwarz  gebeizten  eekigten  Holz  sehend,  ½  üRlberner  Serikring,  1  Kindeclöffel,  und  z  Caffee  öffel,
1  Burterschäufele,  3  fllberne  Uhrenschlüssel  auf  ein  weitzes  Papier  gebestet,  1  silbernes  Pettschaft
mit  :  slbernen  Nosetten  verziert  #1  paar  lberne  Frauenzimmer,  Schs##llen  mic  6  glanzgeschnictenen
Steinen  in  der  Mitte,  1  paar  kleine  ovale  Manns-Schnalen  mie  Glanz  geschnittenen  Rosetten,
1  lbern  Zigap  Pfeifchen  worinn  schon  ein  Zigaro  Nöbrchen  war,  silberne  Hemdschnalle,#1  einzelner
  silberner  Anschraubsporn,  1  Ulberne  Sakubr,  woran  ein  rothes  seidenet  Band  mit  tombakenen
Cachets  gewesen  sei,  à  ordinaire  gebogene  Pfeifenrobr  von  Horn,  :  hölterner  Pfeisenkopf,  von  ungarischer
  Facon  unbeschlagen,  1  porrellanenec  Pfeisfenkepf  von  gleicher  Horon-  mie  Messlug  beschlagen.
  Alle  Hoch-Wohl=  und  köbl.  Obrigkeiten  werdeh  geborsamst  ersucht,  auf  den  Thäter  fahnden,
ihn  auf  Betreten  arretiren,  und  samt  dem  Entwendeten,  dessen  Werrh  sch  auf  100  fl.  belaufen  magan
  das  hitsige  Oberamt  liefer#  zu  lassen.  Den  18.  Jul.  1814.  Eoͤn.  Obetramt.

 

kud,igsburg.  ZJufsenkausen.  Nacht  vom  26.  dim  wurde  in  dem  Ort  Luffendausen

  ein  10  —  13  Tage  altes  Kind  weiblichen  Geschleches  in  einem  Kissen  eingewickelt,  auf  den

Treppen  eines  bürgerlichen  Hauses  liegend,  angerroffen.  Von  der  pflichtvergessenen  Mutter,  die  sich

auf  diese  Art  ihres  Kmdes  entledigte,  hat  man  bis  sezt  keine  Spur.  Alle  obrigkeitliche  und  politzet

liche  Behörden  werden  daber  ersucht,  in  ihrem  Amtskreise  sorgfältige  Späbe  zu  haltcen,  ob  die  Urbeberin

  dieses  Verbrechens  nicht  entdekt  werden  könnte,  und  wenn  dieses  gescheben  Falte  die  Thäte
4  ramt.

rinn  wohlverwahrt  anher  einliesern  zu  lassen.  Den  27.  Jul.  1814.