1872.
Muster I. (zu §. 11.)
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Gebäudesteuer-Verwaltung.
Steuerbezirk
Gemeindebezirk
Nachweisung
der
im Jahre.
euerhauten, wieder ausgebauten oder der in ihrer Subslanz veränderten Febäm
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Daß im Gemeindebezirk im Jahre nicht mehr Veränderungen der vorbezeichneten Art, als
umstehend unter ã bis 1 nachgewiesen, vorgekommen sind, wird hierdurch bescheinigt.
, den ½ Januar
Der Gemeindevorstand.
(Der Inhaber des selbsiändigen Gutsbezlris.)