Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872.

Muster  I.  (zu  §.  11.)
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Gebäudesteuer-Verwaltung.
Steuerbezirk

Gemeindebezirk

Nachweisung

der
im  Jahre.

euerhauten,  wieder  ausgebauten  oder  der  in  ihrer  Subslanz  veränderten  Febäm

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Daß  im  Gemeindebezirk  im  Jahre  nicht  mehr  Veränderungen  der  vorbezeichneten  Art,  als
umstehend  unter  ã  bis  1  nachgewiesen,  vorgekommen  sind,  wird  hierdurch  bescheinigt.
,  den  ½  Januar

Der  Gemeindevorstand.

(Der  Inhaber  des  selbsiändigen  Gutsbezlris.)