Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1874.

 

Datum
tes
Gesetzes  rc.

Ausgegeben
zu
Berlin.

Jn  h  a  l  t.

Nr.
des

Stucks.

Nr.
bes
Gesetzes.

 

1873.
15.  Dezbr.

17.  —

18.  —

24.

26.

 

1874.
21.  Nopbr.

30.  April.

13.  März.

20.  Febr.

13.  Maͤrz.

13.  Janr.

30.  Juni.

13.  Maͤrz.

Jahrgang  1874.

Allerhöchster  Erlaß  nebst  Tarif,  nach  welchem  das
Kähraeln  über  die  Netze  bei  Zantoch  im
reise  Landsberg  zu  erheben  ist.

Alerhöchstee  Privilegium  wegen  eventueller  Ausgabe

  auf  jeden  Inhaber  lautender  Obligationen
  der  Stadi  Kirn  bis  zum  Betrage  von
180,000  Mark  Reichswährung.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Genehmigung
der  von  den  Ständen  des  Kreises  Ratibor
beantragten  Aenderung  der  durch  die  Allerhöchsten
  Privilegien  vom  1.  April  1867.  (Geset
Samml.  S.  618.)  und  vom  19.  Februar  1870.
(Gesetz  Samml.  S.  162.)  bewilligten  Kreisanleihen
  im  Gesammtbetrage  von  450,000  Thalern
bezüglich  der  Apoints  der  auszugebenden  Kreis.
Obdligationen.

Statut  der  Genossenschaft  für  die  Melioration
der  in  der  Tirderung  zwischen  Konin,  Koninko
  und  Podpniewki  im  Kreise  Samter  belegenen
  Grundstücke.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des
Expropriationsrechts  und  der  fiskalischen  Vor-2
  an  den  Kreis  Thorn  für  den  Bau  und
die  Unterhaltung  des  Verbindungsweges
von  dem  Flecken  Schönsee  (Kowalewo)  an  der
Thorn-Strasburger  Chaussee  nach  dem  Bahnhofe
  gleichen  Namens  der  Thorn-Strasburger
Eisenbahn.

Verordnung,  betreffend  die  den  Justizbeamten
bei  Dienstgeschäften  außerhalb  des  Gerichtsorts
senfewährenden  Tagegelder  und  Reiseosten.



Allerhöchster  Erlaß  und  der  durch  denselben  genehmigte
  Nachtrag  zu  dem  Revidirten  Statut
der  Provinzial-Aktienbank  des  Großher-Esthune
  Posen  (Gesetz-Samml.  für  1867.

 

Alerhöchstes  rivilegium  wegen  eventueller  Ause

  auf  den  Inhaber  lautender  Obligaionen
  der  Stadt  Erfurt  bis  zum  Betrage
von  1,500,000  Mark  Reichsmünze.

 

 

27.

 

8169.

 

129.
Nr.  2.

92.

25.
Nr.  11.

92.

2.6.

253.
Nr.  2.

92.
Nr.  9.