Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 58. (58e)

Elfter  Ergänzungsbanr.  2½63.

Dr.  J.  A.  Seuffert-Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Sba  und  Rechtsfrage.  Rückeritt  den  einzelnen  Mltbäters  vom
Bersu  Mitthellungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Agl.  Baye
3“3*  Müluchen  in  Strassachen:  A#poltzeisiche

That—  und  Rechtsfrage.  Rücktritt  des  einzelnen
Mitthäters  vom  Versuch.

Von  Heinrich  Becher,  k.  Amtsrichter  in  München.

Es  ist  vielfach  in  der  Praxis  die  Meinung  verbreitet,
daß  durch  eine  sogenannte  „thatsächliche  Feststellung“  der
gesetzlichen  Thatbestandsmerkmale  im  Urtheile  nach  dem
Wortlaute  des  einschlägigen  Strafgesetzes  die  Zulässigkeit
der  Revision  wegen  Gesetzesverletzung  auf  materiellrechtlichem
  Gebiete  ausgeschlossen  sei,  da  für  das  Revisionsgericht
  diese  „thatsächlichen  Feststellungen“  bindend  seien.

So  findet  sich  wiederholt  in  Urtheilen  der  Untergerichte,
z.  B.  beim  Vergehen  des  Betruges  (§  263  St  GB.).  der  Satz:

..  Sonach  wird  thatsächlich  festgestellt,  daß  der  Angeklagte
in  der  Absicht,  sich  einen  rechtswidrigen  Vermögensvortheil
zu  verschaffen,  das  Vermögen  eines  Anderen  dadurch  beschädigt
  hat,  daß  er  durch  Vorspiegelungen  falscher  Thatachen
  einen  Irrthum  erregte.  Ein  anderer  Fall  ist
folgender,  der  übrigens  auch  um  deswillen  besonderes
Interesse  erwecken  dürfte,  weil  in  demselben  eine  äußerst
wichtige  materielle  Rechtsfrage  unterläuft.  Durch  A
wurde  am  1.  Januar  1892  in  Gegenwart  des  B  und  C
ein  auf  X  trassirter  Wechsel  ausgefüllt,  von  A  als  Aus-XI.

  Ergänzungsband.