Elfter Ergänzungsbanr. 2½63.
Dr. J. A. Seuffert-Blätter
für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Sba und Rechtsfrage. Rückeritt den einzelnen Mltbäters vom
Bersu Mitthellungen aus der Rechtsprechung des Agl. Baye
3“3* Müluchen in Strassachen: A#poltzeisiche
That— und Rechtsfrage. Rücktritt des einzelnen
Mitthäters vom Versuch.
Von Heinrich Becher, k. Amtsrichter in München.
Es ist vielfach in der Praxis die Meinung verbreitet,
daß durch eine sogenannte „thatsächliche Feststellung“ der
gesetzlichen Thatbestandsmerkmale im Urtheile nach dem
Wortlaute des einschlägigen Strafgesetzes die Zulässigkeit
der Revision wegen Gesetzesverletzung auf materiellrechtlichem
Gebiete ausgeschlossen sei, da für das Revisionsgericht
diese „thatsächlichen Feststellungen“ bindend seien.
So findet sich wiederholt in Urtheilen der Untergerichte,
z. B. beim Vergehen des Betruges (§ 263 St GB.). der Satz:
.. Sonach wird thatsächlich festgestellt, daß der Angeklagte
in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil
zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt
hat, daß er durch Vorspiegelungen falscher Thatachen
einen Irrthum erregte. Ein anderer Fall ist
folgender, der übrigens auch um deswillen besonderes
Interesse erwecken dürfte, weil in demselben eine äußerst
wichtige materielle Rechtsfrage unterläuft. Durch A
wurde am 1. Januar 1892 in Gegenwart des B und C
ein auf X trassirter Wechsel ausgefüllt, von A als Aus-XI.
Ergänzungsband.