Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

Baumschuler Allee zwischen Humboldtstraße und Jagdweg, des Jagdwegs und 
daran anschließend der Staatsbahn Cöln—Coblenz wohnten. 
Gegenwärtiger Vertrag wurde in zwei Exemplaren ausgenommen, ge- 
nehmigt und unterschrieben. 
Bonn, den 5. August 1903. 
Der Oberbürgermeister. 
(L. S.) Spiritus. 
Poppelsdorf, den 5. August 1903. 
Der Bürgermeister. 
(L. S.) Bennauer. 
Endenich, den 5. August 1903. 
Der Gemeindevorsteher von Endenich. 
(L. S.) Stahl. 
  
Anlage IV. 
  
Jnischen der Stadt Bonn, wertreten durch den Oberbürgermeister Wilhelm Spiritus 
in Bonn einerseits, und der Landgemeinde Dottendorf, vertreten durch den Bei- 
geordneten Heinrich Lücker in Poppelsdorf und den Gemeindevorsteher Friedrech 
Paul Mönkemöller in Dottendorf andererseits, ist auf Grund der Beschlüsse der 
Stadtverordnetenversammlung in Bonn vom 3. Oktober 1902 und 31. Juli 1903 
sowie des Gemeinderats in Dottendorf vom 4. Juli 1902, 4. August 1902 und 
4. August 1903 nachstehender Vertrag abgeschlossen worden: 
1. 
Vom 1. April 1904 ab wird die Landgemeinde Dottendorf von dem Land- 
kreise Bonn getrennt und mit dem Stadtkreise Bonn, unter einer einheitlichen 
Verwaltung, vereinigt. 
Die Einwohner von Bonn und Dottendorf werden von dem Tage der 
Vereinigung an hinsichtlich aller Rechte und Pflichten, welche mit der Gemeinde- 
angehörigkeit verknüpft sind, sowie rücksichtlich der Benutzung der beiderseitigen 
Gemeindeanstalten und Einrichtungen einander gleichgestellt, soweit nicht im nach- 
stehenden Abweichendes bestimmt ist.
	        
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