die höheren Behörden zu genehmigenden Anleihen auf 15jährige Amortisation
beschaffen.
11.
Mit der Kanalisation ist den Vorflutverhältnissen und dem Bedürfnis
entsprechend unter tunlichster Berücksichtigung des für die Gemeinde Hamme
bereits genehmigten und teilweise in der Ausführung begriffenen Kanalisations-
projekts vorzugehen. Möglichst sind zunächst diejenigen Straßen zu kanalisieren,
welche im Zusammenhang bebaut sind und solche, in welchen die Keller häufig
durch Grundwasser überschwemmt werden.
12.
Die Stadt Bochum verpflichtet sich, folgende Straßen mit Gas zu ver-
sehen und die Straßenbeleuchtung einzurichten:
1. die Hernerstraße, soweit dieselbe in der Gemeinde Hamme liegt,
2. die Dorstenerstraße in der Strecke zwischen der Gerlingschen Villa und
der Stadtgrenze.
l 13.
Die Stadt Bochum verpflichtet sich, nach Bedürfnis im Bezirke Hamme
einen eigenen Wochenmarkt einzurichten.
* 14.
Die Stadt verpflichtet sich, die Regulierung des Maarbaches baldmöglichst
auszuführen. Zu den Regulierungskosten sollen Anlieger, welche weder zur Ver-
unreinigung des Baches noch zur Verschlechterung der Vorflut beigetragen haben,
nicht zu Beiträgen herangezogen werden.
l15.
In der jetzigen Gemeinde Hamme erhalten die beiden Kirchengemeinden
Zuschüsse aus der Gemeindekasse, die sich auf 0/50 Mark für jeden evangelischen
oder katholischen Einwohner belaufen. Diese Zuschüsse sollen in Wegfall kommen.
16.
Der vorhandene Friedhof bleibt bestehen und muß nach Bedarf, soweit
das der Gemeinde Hamme gehörige Gelände ausreicht, erweitert werden. Bei
weiterem Bedarf ist im alten Bezirke Hamme ein neuer Friedhof anzulegen. Es
bleibt jedoch der Stadt vorbehalten, Teile anderer Gemeinden auf den Hammer
Friedhof zu verweisen.
Die bisherigen alten Preise zur Erlangung von Privat-Familiengruften
bleiben für die Eingesessenen des Bezirkes Hamme solange bestehen, wie der jetzt
vorhandene Friedhof noch Plätze abgeben kann.