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die Befreiungen und die zusätzlichen Vorschriften zum Chausseegeldtarife vom
29. Februar 1840 mit den durch spätere Gesetze und Verordnungen bedingten
Maßgaben auf den Verkehr mit Kraftwagen entsprechende Anwendung.
Neues Palais, den 6. Juni 1904.
Wilhelm.
Frhr. v. Hammerstein. v. Podbielski. v. Budde.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
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(Nr. 10520.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Juni 1904, betreffend die Bestimmung der Be-
hörden für die Verwaltung der auf Grund des Gesetzes vom 25. Juni d. J.
(Gesetz= Samml. S. 113) in das Eigentum des Staates übergehenden Privat-
bahnlinien sowie Bau und Betrieb der in demselben Gesetze vorgesehenen
neuen Eisenbahulinien. ·
Auf Ihren Bericht vom 27. Juni d. J. bestimme Ich zur Ausführung des
Gesetzes vom 25. Juni d. J., betreffend die Erweiterung und Vervollständigung
des Staatseisenbahnnetzes und die Beteiligung des Staates an zwei Privatunter-
nehmungen sowie an dem Baue von Kleinbahnen, daß I. Verwaltung und
Betrieb: 1. der Breslau-Warschauer Eisenbahn, 2. der Privatanschlußbahnen
Senftenberg-Meuroweiche und Meuroweiche—Sschipkau, 3. der schmalspurigen
Anschlußstrecken a) Lassewitweiche- Sann b) Kesselgrube—Daniele-Nuyy.
PMiekar, ch Poremba—-Redenhütte vom Tage ihres Uberganges auf den Staat zu
1 der Eisenbahndirektion zu Breslau, zu 2 der Eisenbahndirektion zu Halle a. S.,
zu 3 der Eisenbahndirektion zu Kattowitz; II. bei demnächstiger Ausführung der
im 9§ 10 unter Ia und b vorgesehenen Eisenbahnlinien und der im 9 10 unter III2
und 3 vorgesehenen Herstellung einer zweiten Haupteisenbahn von Lehrte nach
Wunstorf sowie einer neuen Verbindung zwischen Aachen und Hergenrath die
Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebs: A. der Bahnen: 1. von
Sosnitza über Preiswitz nach Egerfeld und von Bauerwitz nach der Reichsgrenze
in der Richtung nach Troppau der Eisenbahndirektion zu Kattowitz, 2. von
Gumbinnen nach Szittkehmen und von Kruglanken nach Marggrabowa der
Eisenbahndirektion zu Königsberg i. Pr., 3. von Vandsburg nach Terespol mit
Abzweigung von Prust (Kreis Tuchel) nach Krone a. Br. der Eisenbahndirektion
zu Danzig, 4. von Guhrau nach Glogau, von Bentschen nach Birnbaum und
von Topper nach Meseritz der Eisenbahndirektion zu Posen, 5. von Hirschberg
i. Schl. nach Lähn der Eisenbahndirektion zu Breslau, 6. von Regenwalde nach