Full text : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

30  Die  Germanen.  Kap.  IV.

Engere  und  weitere  Verwandtschaften,  „nach  Sippen  geordnete
Geschlechter“,  stehn  im  Geschwader  und  Keil  zusammen.  Non
casus  nec  fortuita  conglobatio  turmam  aut  cuneum  facit,  sed
familiae  et  propinquitates.  Germ.  7.  Es  sind  die  fara  der
Langobarden,  die  heris  generationes,  genealogiae  der  Alamannen.
Eine  Gliederung  ist  es  nach  dem  Prinzip  der  natürlichen  Zusammengehörigkeit,
  der  lebendigen,  sich  fortentwickelnden  Einheit,
  die  durch  Anpassung  an  das  Zahlensystem  ihrer  Eigenart
entkleidet  werden  würde.

Nicht  nur  der  einzelne  steht  neben  seinem  Geschlechtsgenossen,
  sondern  Geschlecht  reiht  sich  an  Geschlecht,  und  ihr
Inbegriff  bildet  das  Heer.

Diesem  persönlichen  Prinzip  des  Geschlechtsverbandes  gesellt
  sich  ein  räumliches  hinzu.  Caesar  zeigt  bereits  150  Jahre
früher,  in  der  Zeit  der  lockern,  wechselnden  Besiedelung  Sippen
und  Geschlechter  der  Menschen.  Gentibus  cognationibus  hominum,
  qui  una  coierunt  etc.  Gall.  VI,  22.  Die  familiae  et  pro-.
pinquitates  des  Tacitus,  und  die  gentes  cognationes  hominum  des
Caesar  fallen  zusammen,  es  sind  die  angesiedelten  Geschlechter,
die  in  ihrem  Inbegriff  einerseits  das  Heer,  andererseits  das  Gemeinwesen
  bilden.  Der  Siedelung  ist  denn  auch  der  Namen  für
eine  der  Abteilungen  des  Heeres  entnommen.  Die  alte  „Tausendschaft“
  ist  zum  „pagus“  geworden;  sie  wird  an  den  grossen
Siedlungsbezirk,  den  Gau,  pagus  geknüpft;  und  damit  ist  erwiesen,
dass  nicht  mehr  die  starre  Zahl,  sondern  die  Entwicklung  der
angesiedelten  Gaubevölkerung  dem  „Heergau“  zugrunde  liegt.
Caesar  bezeichnet  zunächst  die  Abteilungen  der  Kelten  als  Heergaue,
  pagi  (insbesondere  den  auf  der  Wanderung  befindlichen
helvetischen  pagus  Tigurinus  und  pagus  Verbigenus)  und  hat  dann
denselben  Ausdruck  für  die  Heergaue  der  Sueben,  centum  pagi
Sueborum,  die  im  Jahre  58  auf  der  Heerfahrt  am  Rhein  standen,
und  ebenso  sind  die  pagi  des  Tacitus,  aus  denen  seine  centeni
entnommen  werden,  nicht  die  räumlichen,  sondern  die  Heergaue.
Gall  I  12,  27,  37;  Germ.  6.