30 Die Germanen. Kap. IV.
Engere und weitere Verwandtschaften, „nach Sippen geordnete
Geschlechter“, stehn im Geschwader und Keil zusammen. Non
casus nec fortuita conglobatio turmam aut cuneum facit, sed
familiae et propinquitates. Germ. 7. Es sind die fara der
Langobarden, die heris generationes, genealogiae der Alamannen.
Eine Gliederung ist es nach dem Prinzip der natürlichen Zusammengehörigkeit,
der lebendigen, sich fortentwickelnden Einheit,
die durch Anpassung an das Zahlensystem ihrer Eigenart
entkleidet werden würde.
Nicht nur der einzelne steht neben seinem Geschlechtsgenossen,
sondern Geschlecht reiht sich an Geschlecht, und ihr
Inbegriff bildet das Heer.
Diesem persönlichen Prinzip des Geschlechtsverbandes gesellt
sich ein räumliches hinzu. Caesar zeigt bereits 150 Jahre
früher, in der Zeit der lockern, wechselnden Besiedelung Sippen
und Geschlechter der Menschen. Gentibus cognationibus hominum,
qui una coierunt etc. Gall. VI, 22. Die familiae et pro-.
pinquitates des Tacitus, und die gentes cognationes hominum des
Caesar fallen zusammen, es sind die angesiedelten Geschlechter,
die in ihrem Inbegriff einerseits das Heer, andererseits das Gemeinwesen
bilden. Der Siedelung ist denn auch der Namen für
eine der Abteilungen des Heeres entnommen. Die alte „Tausendschaft“
ist zum „pagus“ geworden; sie wird an den grossen
Siedlungsbezirk, den Gau, pagus geknüpft; und damit ist erwiesen,
dass nicht mehr die starre Zahl, sondern die Entwicklung der
angesiedelten Gaubevölkerung dem „Heergau“ zugrunde liegt.
Caesar bezeichnet zunächst die Abteilungen der Kelten als Heergaue,
pagi (insbesondere den auf der Wanderung befindlichen
helvetischen pagus Tigurinus und pagus Verbigenus) und hat dann
denselben Ausdruck für die Heergaue der Sueben, centum pagi
Sueborum, die im Jahre 58 auf der Heerfahrt am Rhein standen,
und ebenso sind die pagi des Tacitus, aus denen seine centeni
entnommen werden, nicht die räumlichen, sondern die Heergaue.
Gall I 12, 27, 37; Germ. 6.