Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

— 185 —. 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 26 — 
Inhalt: Gesetz, betreffend die Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder, der Havel, Spree, Lausitzer 
Neiße und dem Bober, S. 185. — Gesetz, betreffend die Anderung von Amtsgerichtsbezirken, 
S. 189. — Verordnung wegen Abänderung und Ergänzung der Verordnung über die Ausübung 
der Rechte des Staates gegenüber der evangelischen Landeskirche der acht älteren Provinzen der 
Monarchie vom 9. September 1876 und der Verordnung, betreffend den Ubergang der Verwaltung 
der Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche auf den evangelischen Ober-Kirchenrat und die 
Konsistorien der acht älteren Provinzen der Monarchie, vom 5. September 1877, S. 190. 
  
(Nr. 10535.) Gesetz, betreffend die Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder, der Havel, 
Spree, Lausitzer Neiße und dem Bober. Vom 4. August 1904. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der Muronarchie, 
was folgt: 
1. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Beteiligung des Staates an 
den nachstehenden Bauausführungen die folgenden Beträge nach Maßgabe der 
von den zuständigen Ministern festzustellenden Päne zu verwenden: 
1. zur Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder 
bis zu 41 865 800 Mark, 
  
  
2. zur Verbesserung der Vorflut= und Schiffahrt- 
verhältnisse in der unteren Havbe bis zu 9 835000 
3. zum Ausbau der Spreer bis zu 9 119 200 
4. zum Ausbau der Lausitzer Neiße und des Bobers 
innerhalb der Provinz Brandenburg bis zu 1 864000. 
  
  
zusammen bis zu 62 684 000 Mark, 
(Zweiundsechzig Millionen sechshundertvierundachtzigtausend Marh. 
2. 
Mit der Ausführung der im §9 1 unter 1 vorgesehenen Arbeiten in der 
unteren Oder ist nur dann vorzugehen, wenn die Provinzen Brandenburg und 
Eesetz. Samml. 1906. (Nr. 10535—10537.) 4 
Ausgegeben zu Berlin den 13. August 1904.
	        
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