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sichert worden, dergestalt, daß danach das Liniennetz späterhin bei etwaigem Ver-
lorengehen einzelner Landesgrenzsteine jederzeit mit Sicherheit wiederhergestellt
werden kann.
Die Ergebnisse der stattgehabten Grenzvermessung sind in besonderen Grenz-
vermessungsrissen eingetragen und letztere nach den Objekten der Spezialrezesse
getrennt angelegt und diesen Rezessen beigefügt.
Nach Inhalt dieser neu aufgenommenen Vermessungsrisse sind die braun-
schweigischen Hoheitsgrenzkarten berichtigt, so daß die den Spezialrezessen an-
efügten Handzeichnungen nunmehr den Hoheitsgrenzkarten vollständig entsprechen.
Von den preußischen Hoheitskarten ist nur die des Regierungsbezirkes Hildesheim
berichtigt, nachdem die Königlichen Regierungen Hannover und Lüneburg auf die
Berichtigung des bei ihnen befindlichen unbrauchbaren Materials verzichtet haben.
Die neue Hoheitsgrenze ist sodann in einer besonderen Grenzbeschreibung
zur Darstellung gebracht, welche auf diesen Staatsvertrag (Generalrezeß), die
Spezialrezesse und die denselben anliegenden Vermessungsrisse Bezug nimmt.
In ihrem Resultat ist die Ausgleichung mit dem Erfolge bewirkt, daß der
Staatsvertrag bis auf eine geringe Differenz von 13 ha 42 a 75 qm, welche
Herzogtum Braunschweig noch zu fordern hat, die gegenseitige Ausgleichung der
abzutretenden Flächen ergibt. Die völlige Ausgleichung der von Braunschweig
mehr abgetretenen Fläche von 13 ha 42 a 75 qm wird vorbehalten.
II. Besondere Darstellung der vereinbarten Gebietsabtretungen.
A. Erster Grenzzug vom Drömling im Aller-, Schunter-, LKuse= und
Okergebiete.
8 2.
Grenze des preußischen Kreises Isenhagen und des braunschweigischen Kreises Helmstedt.
640 bes Grenzrezesses Infolge der Separationen beziehungsweise Verkoppelungen der preußischen
et, Jui 193 1 Feldmarken Croya und Tülau sowie der braunschweigischen Feldmarken Ahnebeck
pezial und Bergfeld, der Giebelforstgemarkung sowie infolge der Begradigung des
Grenzbeschreibung Allerflusses ist die Hoheitsgrenze zwischen dem Gutsbezirke Zollhaus, Gemarkung
sub ll. A. pPos. 1—3. Kaiserwinkel und der Giebelforstgemarkung, den Feldmarken Croya und Ahnebeck,
beziehungsweise der Giebelforstgemarbung, den Feldmarken Tülau und Bergfeld,
reguliert.
Es treten hiernach ab:
1. Preußen an Braunschweig:
Gutsbezirk Zollhaus, Gemarkung Kaiserwinkel an Giebel-
forstgemarnnnnngngnga — ha — a,
Gemeindebezirk Croya an Gemeindebezirk Ahnebeck .. ... — 797/1130
Tülau - - Bergfeld. 2 20,,7
Summe .. 2 ha 9810 a.