Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

— 210 — 
sichert worden, dergestalt, daß danach das Liniennetz späterhin bei etwaigem Ver- 
lorengehen einzelner Landesgrenzsteine jederzeit mit Sicherheit wiederhergestellt 
werden kann. 
Die Ergebnisse der stattgehabten Grenzvermessung sind in besonderen Grenz- 
vermessungsrissen eingetragen und letztere nach den Objekten der Spezialrezesse 
getrennt angelegt und diesen Rezessen beigefügt. 
Nach Inhalt dieser neu aufgenommenen Vermessungsrisse sind die braun- 
schweigischen Hoheitsgrenzkarten berichtigt, so daß die den Spezialrezessen an- 
efügten Handzeichnungen nunmehr den Hoheitsgrenzkarten vollständig entsprechen. 
Von den preußischen Hoheitskarten ist nur die des Regierungsbezirkes Hildesheim 
berichtigt, nachdem die Königlichen Regierungen Hannover und Lüneburg auf die 
Berichtigung des bei ihnen befindlichen unbrauchbaren Materials verzichtet haben. 
Die neue Hoheitsgrenze ist sodann in einer besonderen Grenzbeschreibung 
zur Darstellung gebracht, welche auf diesen Staatsvertrag (Generalrezeß), die 
Spezialrezesse und die denselben anliegenden Vermessungsrisse Bezug nimmt. 
In ihrem Resultat ist die Ausgleichung mit dem Erfolge bewirkt, daß der 
Staatsvertrag bis auf eine geringe Differenz von 13 ha 42 a 75 qm, welche 
Herzogtum Braunschweig noch zu fordern hat, die gegenseitige Ausgleichung der 
abzutretenden Flächen ergibt. Die völlige Ausgleichung der von Braunschweig 
mehr abgetretenen Fläche von 13 ha 42 a 75 qm wird vorbehalten. 
  
II. Besondere Darstellung der vereinbarten Gebietsabtretungen. 
A. Erster Grenzzug vom Drömling im Aller-, Schunter-, LKuse= und 
Okergebiete. 
8 2. 
Grenze des preußischen Kreises Isenhagen und des braunschweigischen Kreises Helmstedt. 
640 bes Grenzrezesses Infolge der Separationen beziehungsweise Verkoppelungen der preußischen 
et, Jui 193 1 Feldmarken Croya und Tülau sowie der braunschweigischen Feldmarken Ahnebeck 
pezial und Bergfeld, der Giebelforstgemarkung sowie infolge der Begradigung des 
Grenzbeschreibung Allerflusses ist die Hoheitsgrenze zwischen dem Gutsbezirke Zollhaus, Gemarkung 
sub ll. A. pPos. 1—3. Kaiserwinkel und der Giebelforstgemarkung, den Feldmarken Croya und Ahnebeck, 
beziehungsweise der Giebelforstgemarbung, den Feldmarken Tülau und Bergfeld, 
reguliert. 
Es treten hiernach ab: 
1. Preußen an Braunschweig: 
Gutsbezirk Zollhaus, Gemarkung Kaiserwinkel an Giebel- 
forstgemarnnnnngngnga — ha — a, 
Gemeindebezirk Croya an Gemeindebezirk Ahnebeck .. ... — 797/1130 
Tülau - - Bergfeld. 2 20,,7 
  
Summe .. 2 ha 9810 a.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.