Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz= Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
1. der Allerhöchste Erlaß vom 30. November 1903, betreffend die Verleihung 
des Rechtes zur Chausseegelderhebung usw. an den Kreis Militsch für die 
von ihm ausgebauten Chausseen von der Trachenberg-Militscher Chaussee 
nach Neudorf und von der Militsch-Brustawer Chaussee nach Groß- 
Perschnitz, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Breslau, 
Jahrgang 1904 Nr. 4 S. 32, ausgegeben am 23. Januar 1904; 
2. der Allerhöchste Erlaß vom 4. Januar 1904, durch welchen der Ober- 
schlesischen Dampfstraßenbahn ß"G. m. b. H., zu Beuthen O. S., für ihre 
elektrischen Kleinbahnen im oberschlesischen Industriegebiete das Enteignungs- 
recht zur dauernden Beschränkung des Grundeigentums durch Anbringung 
von Rosetten oder Wandhaken zur Befestigung der elektrischen Oberleitung 
an den Gebäulichkeiten derfenigen. Straßen, in welchen aus polizeilichen 
Rücksichten die Aufstellung von Tragemasten nicht gestattet werden kann, 
verliehen worden ist, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu 
Oppeln, Nr. 6 S. 43, ausgegeben am 5. Februar 1904. 
Redigiert im Bureau des 8 Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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