Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

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und  anderer  ...  Hindernisse  Aufgabe  der  Unternehmer  bleiben
Desgleichen  gehört  es  nicht  in  das  Programm  der  deutschen
Kolonialpolitik,  für  die  Herstellung  staatlicher  Einrichtungen
unter  barbarischen  Völkerschaften  einzutreten  und  dort  eine
unseren  Anschauungen  entsprechende  Ordnung  der  Verwaltung  und
Justiz  herzustellen.“

Unter  dem  Drucke  der  Thatsachen  hat  aber  die  Reichsregierung
  den  Rahmen  ihres  Programmes  längst  überschritten.
Wenn  sie  dies  nicht  offen  bekennt,  mögen  politische  Rücksichten
den  widerstrebenden  F'raktionen  des  Reichstages  gegenüber  massgebend
  sein.  Und  wenn  auch  für  die  vorerwähnte  Gesetzesvorlage
die  „internationale  vom  Reiche  übernommene  Verpflichtung,  sich
an  der  Civilisirung  Afrikas  in  gleicher  Linie  mit  den  anderen
Grossmächten  Europas  zu  betheiligen“,  als  Motiv  in  den  Vordergrund
  gestellt  wurde,  so  war  dies  nur  der  Vorwand,  um  gleichzeitig
  die  Mittel  zu  einer  intensiven  Machtentfaltung  im  ostafrikanischen
  Schutzgebiete  zu  erhalten.  Die  Begründung  des
Gesetzentwurfes  betont  die  Nothwendigkeit  der  Anwerbung  einer
„einheimischen  Polizeimacht“  und  nimmt  die  „Aufstellung  eines
Reichskommissars“  in  Aussicht.

Mit  dem  angeblichen  Prinzipe  der  Nicht-Intervention  in  den
inneren  Angelegenheiten  des  Schutzgebietes  harmonirt  schlecht
die  Schlussstelle  der  Motive,  welche  die  Stellung  des  zu  entsendenden
  Reichskommissars  bespricht:

„Es  hat  sich  das  Bedürfniss  ergeben,  zur  Ueberwachung  der
Thätigkeit  der  Gesellschaft  in  Ostafrika  ...  ein  ständiges
politisches  Aufsichtsorgan  des  Reiches  an  Ort
und  Stelle  zu  besitzen,  welches  der  dortigen  Vertretung  der
Gesellschaft  gegenüber  mit  durchgreifender
Autorität  ausgestattet  ist...  Dem  durch  das  Gesetz
in  Vorschlag  gebrachten  Reichskommissar  für  Ostafrika  wird
daher  insbesondere  das  Recht  zustehen  müssen,  die  von  der