Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(Nr.  8187.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  30.  März  1874.,  betreffend  die  Berichtigung  der  in
der  Gesetz-  Sammlung  für  1873.  Seite  397.  abgedruckten  Beschreibung  des
Königlichen  großen  Wappenschildes.

A#  den  Bericht  vom  25.  d.  M.  gnehwi  e  Ich  die  Berihtigung  der  durch
Meinen  Erlaß  vom  16.  August  1873.  (Eesch  Samml.  S.  397.)  bestätigten
Beschreibung  des  Königlichen  großen  Wappenschildes  dahin,  daß  das  sub  II.
Nr.  38.  bezeichnete  Feld  des  Hauptschildes  wegen  des  Fürstenthums  Verden  im
silbernen  Felde  ein  schwarzes  Nagelspitzkreuz  ist.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß  zu
ringen.

Berlin,  den  30.  März  1874.
Wilhelm.

Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.  Falk.
v.  Kameke.  Achenbach.

An  das  Staatsministerium.

 

(Fr.  8188.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  1.  April  1874.,  betreffend  die  allgemeine  Einführung  des
ganzjährigen  Abonnements  für  die  Geset  Sammlung  und  die  Amtsblätter.

A##  den  Bericht  vom  25.  März  d.  J.  genehmige  Ich  die  allgemeine  Einführung
des  ganzjährigen  Abonnements  für  die  Gesetz=  Sammlung  und  die  Amtsblätter,
unter  Aufhebung  der  entgegenstehenden,  das  vierteljährige  oder  halbjährige  Abonnement
  zulassenden  Bestimmungen  in  den  IF.  4.  und  8.  der  Verordnung  vom
27.  Oktober  1810.  (Gesetz=  Samml.  S.  1.),  sowie  im  8.  7.  der  Verordnung  vom
28.  März  1811.  (Gesetz=  Samml.  S.  165.).  Ich  ermächtige  das  Staatsministerium,
hiernach  das  Weitere  anzuordnen.

Berlin,  den  1.  April  1874.
Wilhelm.

Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.  Falk.
v.  Kameke.  Achenbach.

An  das  Staatsministerium.

 

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