Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 57. (57e)

Zehnter  Ersäuzungsband.  M  1.

Dr.  J.  A.  Seuffert'-Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhall:  Jum  ugostädter  Lotal-Statute  der  gerönnien  Ehe.  —  Mlithellungen
der  Mechesprechung  des  Nelchsgerichis  In  Elullsachen:  (#emelsne
3%.  Clullprozesiordnung.

Zum  Ingolstädter-Lokal-Statute  der  gerönnten
Ehe.
Von  Amtsrichter  Schlaffner  in  Ingolstadt.
J.

Meine  Erörterung  in  diesen  Blättern  (9.  Ergb.
S.  161  ff.)  hatte  den  Zweck.  festaustellen,  daß  das  Ingolstädter
  Statut  und  die  Eichstätter  Observanz  inhaltlich
nicht  dasselbe  Recht  darstellen.

Dann  wurde  noch  versucht,  durch  Interpretation
des  Ingolstädter  Statuts  Anhaltspunkte  für  die  Vermögensabtheilung
  nach  demselben  zu  gewinnen.

Inzwischen  habe  ich  mich  mit  dieser  letzteren  Frage
eingehender  beschäftigt  und  eine  Reihe  von  Akten  und
Briefsprotokollen  durchgesehen.

*)  Bezüglich  des  benuzten  Materials  bemerke  ich  im  Allgemeinen
  Folgendes:

Die  Heirathsbriese  sind  vom  Jahre  1801,  sonstige  Brlefsprotokolle
  von  1797  ab  vorhanden.

Die  Akten  reichen  bis  zum  Jahre  1840  zurück,  aus  früheren
Jahren  liegen  nur  noch  einzelne  vor.  Bis  zum  Jahre  1821  wurden
alle  auf  die  behandelte  Frage  bezüglichen  Briefsprotokolle  durchgesehen,
  aus  den  späleren  Jahren  solche,  derer  in  den  Verlassenschafts-Aklen
  Erwähnung  geschah.

X.  Erginzungsband.