selbeziehungen der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen
zusammengestellt ist. „Diese Sammlung“ — urtheilt einer
unserer gediegensten vaterländischen Praktiker in Nr. 70 des vorigen
Jahrgangs der Bamberger Zeitung — „ist so zu sagen
der Schlußstein der mannichfachen Ausgaben des Tertes des
Strafgesetzbuches, des Polizeistrafgesetzbuches, der sog. Spezial
gesetze und der Prozeßvorschriften. In einem handsamen Bande
findet der Jurist alles Material, dessen er in den öffentlichen
Sitzungen eder auf Kommissionen bedarf; dem Administrativbeamten,
dem Arzte, dem Gelehrten, dem Bürger und
dem Geschäftsmanne jeder Kategorie kommen in den Noten,
namentlich zum Terte des Polizeistrafgesetzbuches, alle die Gesetze
ergänzenden, seit dessen Verkündung erschienenen und früheren
Verordnungen entgegen. Ein Ubersichtliches Register gewährt
einen leichten Ueberblick über die polizeilichen und anderen Verhaltungsmaßregeln
in Handel und Wandel, in Lust und Leid, in
Bedrängniß und Noth. Nicht minder als der Inhalt empfiehlt
sich der äußerst billig gehaltene Preis.“ Die krit. Vierteljahrsschrift
(V. 4 S. 609) betont, daß „die neueste und vollständigste
Sammlung dieser Art“ die in Rede stehende ist, und
rühmt sie auch als die „genaueste.“ — Gleich anerkennende Zeugnisse
liegen in anderen inländischen wie auswärtigen Zeitschriften
vor.
Um die Anschaffung dieses Werkes zu erleichtern,
veranstaltet die Verlagshandlung mehrfachen Aufz
forderungen zufolge
eine neuc Ausgabe unter Beigabe der seit dem Erscheinen
des Werkes veröffcntlichten einschlägigen Gesetze, ah. Veordnungen
und Ministerialentschließungen in 10, höchstens
E— monatlich erscheinenden beserungen jede von circa
6 Bogen zu dem Preisc von 36 kr. rhu. oder 12 Ngr.,
deren erste so eben ausgegeben wurde. Damit gefällige
kufaräge sofort Erledigung finden, möge der
ngtsuͤgte Subskriptionsschein ausgefüllt einer be—
bis igen Buchhandlung übersendet werden. Sollt#
übrigens der sofortige Besitz des kompleten Werkes der lieferungsweisen
Anschaffung vorgezogen werden, so wird jede Buchhanklung
desfallsigen Wünschen gerne entsprechen.
Erlangen im August 1865. Palm & Enke.
Inhalts-Uebersicht der „Strafgesetzgebung des Königreich
Bayern.“
I. Das Einfübrungsgerg zum Strafgesetzbuch und Polizeistraf
gesetzbuch vom 10. Nov. 1861;
*i*mie Strafgesetzbuch sir das Königreich Bayern von
10. Nov. 1861;