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Des katholischen Kirchenraths.
Erdͤffnung des katholischen niederen Convikts zu Rottweil.
Von den nach der K. Verordnung vom
20. d. M. (Staats= und Regierungs-Blatt
Nro. 50) neu zu errichtenden katholischen
Conoikten wird mit dem nächstbevorstehenden
Anfang des Studienjahrs
vorlaäusig Eines, in der Stadt Rottweil,
und zwar für den ganzen Kurs derjeni. #
Gymnasiasten, welche mit dem Herbste
13:5 in das Wilhelmsstift zu Tübingen
übergehen sollen, eröffnet werden. Jeder,
welcher in diesen (obersten) Kursus einzutreten
geeignet und geneigt ist, hat die
K. 6 vorgeschriebene Eingabe ausnahmsweise
am Donnerstag den 24. Oktober
Deachmittags bei dem K. katholischen Kirchenrath
persönlich einzureichen, und sich
hierauf der diesfallsigen Prüfung zu unterziehen.
Wegen der Kürze der Zeit werden sich
die weltlichen und geiclichen Oberbeamten,
auch die Pfarrer angelegen seyn lassen,
diese Bekanntmachung an die betreffenden
Individuen möglichst zu beschleunigen.
Sturtgart den 35. September 1824.
Camerer.
Dienst-Erledigungen.
Die Bewerber um die erledigte evangelische
Pfarrei Steinkirchen, Dibcese Ingelsingen,
welche mit Einschlaß der vier
Filialien 413 Kirchen = Genossen enthält,
und deren Einkommen auf 666 fl. nach
Etats-Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb
drei Wochen bei dem evangelischen
Consistorium zu melden.
Für den in Rottweil sogleich zu eröffnenden
katholischen niedern Convikt werden
nach den organischen Bestimmungen
6é. z1 zwei Aufseher (Unter= Inspektoren)
wiederruflich bestellt. Jeder erhält
nebst der mit den Conviktoren gemeinschaftlichen
freien Verpilegung jährlich 0o fl.
Gehalt einschlüssig des Weingelds. Dabei
hat er Gelegenheit, sich selbst zum Lehramt
auszubilden. Es werden Geistliche oder
Weltliche, auch Schulprovisoren, welche
die erforderlichen Eigenschaften und Kenntnisse,
besonders im Lateinischen, besihen,
angenommen. Die Bewerber haben ihre
Meldung unter ausführlicher Angabe der
Personalien und unter Anschluß der Scheine
und Zeuguisse, mit dem Ober= und Dekanat=
oder Schulinspektoratamtlichen Beis
berichte binnen drei Wochen an den katholischen
Kirchenrath einzuschicken.