Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

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Die  Stadt  zaͤhlt  4500  Kirchengenossen,  und  die  weiter  zugetheilten  16  Pfarrorte  mit
ihren  Filialen  20,750  Einwohner.  Die  bisherigen  Einkommenstheile  sind  den  bestehenden
  Normen  gemäß  verwandelt,  und  das  künftige  Einkommen  berechnet  sich  auf  1255  fl.

3)  Die  erledigte  katholische  Pfarrei  Eglingen,  Oberamts  Münsingen,  Dekanats
  Zwiefalten,  hat  mit  dem  dazu  gehörigen  Dorfe  Ehestetten  561  Pfarrgenossen,
zwei  Schulen  und  ein  beständiges  Einkommen  von  718  fl.  voneigenen  Gütern,  Zehenten,
  Grundgefällen,  Kapital-Zinsen,  Besoldungen  und  Gebühren.  Die  Bewerber  haben
sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden.

4)  Die  wieder  zu  beseßende  katholische  Pfarrstelle  in  Kirchen  (Kirchheim)  Oberamts
  und  Dekanats  Ehingen,  welche  im  Pfarrdorfe  und  in  vier  Weilern  668  Pfarrgenossen
  hat,  und  wozu  im  Pfarrorte,  und  in  den  Filialen  Schlechtenfeld  und  Stetten
drei  Schulen  gehören,  gewährt  von  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Besoldungen  und  gestifteten
  Gebühren  ein  beständiges  Einkommen  von  1050  fl.  Die  Bewerber  haben  sich
binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  vorschriftmäßig  zu  melden.

5)  Die  erledigte  katholische  Pfarrei  Ober  griesheim,  Oberamts  und  Dekanats
Reckarsulm,  welche  im  Pfarrdorf  595  Pfarrangehbrige  hat  und  ein  beständiges  Einkommen
  von  715  fl.  von  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Grundgefällen  und  Gebühren
gewährt,  wird  wieder  beseht  werden.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen
bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  vorschristmäßig  zu  melden.

6)  Die  katholische  Pfarrei  Kehlen,  Oberamts  und  Dekanats  Tettnang,  wird
wieder  beseht  werden;  sie  begreift  im  Pfarrort  und  in  14  anderen  Weilern  und  Höfen
695  Pfarrgenossen,  und  gewährt  von  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Besoldungen  und
Gebühren  ein  beständiges  Einkommen  von  750  fl.  Die  Pfarrkirche  und  die  Schule
besinden  sich  in  Kehlen,  der  Pfarrsib  aber  ist  in  dem  eine  halbe  Stunde  davon  entfernten
  Ort  Hirschlatt.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig.
bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden.

Am  11.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkenmnisse  vom  Monat  August  d.  J.  ausgegeben  worden.