50 Eıstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
zu sein, und darüber, in welchen Sorten solche Kontrakte erfüllt
werden sollten, waren häufig eigene gesetzliche Bestimmungen oder
gerichtliche Entscheidungen notwendig. So heißt es z. B. in der Generalwechselordnung
im Herzogtum Schlesien vom 21. August 1738 in Art.
XXX:... „lauten aber die Wechselbriefe schlechthin auf Korrent oder
erhöhet Kaisergeld, so ist der.Inhaber des Briefes von dem Akzeptanten
17-Kreuzer und 7-Kreuzer (solche Stücke befanden sich damals im
Umlauf!) oder kaiserlichen Reichstaler in Zahlung anzunehmen schuldig.
.... Wenn aber im Wechselbriefe oder Assignaten keine Sorte am
Gelde exprimieret ist, aber auch Korrent darinnen nicht enthalten, so
kann die Zahlung auch in Dukaten oder in gewogener kleiner Münze
geleistet werden“. — Noch im Jahre 1755 wandte sich der Magistrat
zu Wesel an die Regierung mit der Anfrage, ob Obligationen, die
ursprünglich auf Zweidrittelstücke des Leipziger Fußes oder auf Louisblancs
gelauteı hatten und dann durch die friederiziariische Münzreform
von 1750 in Taler preuß. Kurant konvertiert worden waren, nur in
ganzen, halben und viertel Talerstücken oder auch in Acht-, Vier- und
Zweigroschenstücken — die alle nach dem gleichen Fuße ausgemünzt
waren! — erfüllt werden könnten.
Nicht nur die tatsächlichen Wertschwankungen der einzelnen
Sorten, sondern auch das Fehlen eines rechtlichen Zusammenhangs
zwischen ihnen läßt die Merkmale eines einheitlichen Münzsystems
vermissen. Weil es damals nicht gelang, eine feste \Vertrelation
zwischen Gold- und Silbermünzen mit gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen,
deswegen hat man geglaubt, diese Geldverfassung nicht als
„Doppelwährung“ bezeichnen zu können. Man hat sie meist „Parallelwährung“®
genannt; aber auch diese Bezeichnung ist nicht. ganz zutreffend,
weil die für die Parallelwährung wesentliche Unabhängigkeit
und Unvertretbarkeit der Goldmünzen einerseits, der Silbermünzen
andrerseits nicht charakteristisch sein kann für eine Geldverfassung,
in der sowohl innerhalb der Goldmünzen als auch innerhalb der Silbermünzen
die einzelnen Sorten in ihrem Wertverhältnisse schwanken und
sich gegenseitig nicht vertreten können. Nicht das Nebeneinander
zweier „Währungen“, sondern das Nebeneinander einer Anzahl von
Münzsorten ist das Wesen des geschilderten Zustandes, und deshalb
ist dieser als „Sortengeld“ von den modernen Währungssystemen
scharf zu unterscheiden.
& 9. Das Problem der Einriehtung von Münzsystemen.
Die bisherigen Ausführungen ergeben, daß die Erfindung der
Münze, so gewaltig der durch sie bewirkte Fortschritt war, doch keine
Errungenschafi von ausschließlichem Vorteil bedeutete. In zwei Beziehungen
brachte die Münze einen Rückschritt. Das Geld erfuhr