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als man sich das ganze Verhaͤltniß der Unterthanen zum Regenten
damals fast nur unter dem Lehensverhaͤltniß dachte.
Es lag also zur Absicht, sich zum wahren Herrn der ganzen
Welt zu machen. In diese Idee griff der andere Einfall mit
ein, alle Jahre eine Synode in Rom halten, und, weil
er seiner Meinung nach Herr der ganzen Welt sey, alle
Streitigkeiten, die in der Christenheit vorkämen, vor derselben
schlichten zu lassen. Uebrigens koͤnnte gerade diese Idee irre
machen, ihn für einen großen politischen Kopf zu halten. Was
das für ein Tribunal hätte seyn müssen! Wie es unmoͤglich
gewesen wäre, daß Streitigkeiten, die aus der ganzen Christenheit
so zusammengeflossen waren, von einem Gericht hätten
beurtheilt werden können, das nur alle Jahre zusammengerusen
wurde. Auch gehört unter dieses Verhältniß gegen den Staat
die Investitur-Streitigkeit.
I. 2) Hier ist das Merkwürdigste die bekannte Geschichte
mit der mathildischen Erbschaft. Gregor war ihr
geheimer Rath, Mathilde der seinige. Er bewog sie, alle ihre
Güter der roͤmischen Kirche zu vermachen. Doch ist an dem
ganzen Faktum noch so viel Ungewisses, daß man wenigsiens
zweifelhaft wird, ob man dasselbe nicht ganz aus der Historic
auslassen sollte. Srreitig ist es, ob die Donationsakte unächt
sey, ob Gregor Mathilden wirklich dazu zu bereden gesucht
habe; wenn sie aber auch ihre Güter vermacht hat, war es
nichts Außerordentliches. Es kostete wohl bei der innigen
Freundschaft zwischen Gregor und Matbilde nicht viel Ueberredung.
Auch läßt sich der Umfang der Schenkung nicht bestimmen,
namentlich ob es Allodia ober Feuda gewesen. Im
letzten Falle konnte der Kaiser mit allem Recht dagegen sprechen,
cben so wie bei dem Anspruch auf die neapolitanischen
Güter .
1 5) Desto deutlicher aber läßt sich das übersehen, wo