248 Dritter Teil: Das Lehrlingswesen im Handelsgewerbe.
Volksschulbildung haben und daß die Vorbildung von drei Vierteln
aller Kaufmannslehrlinge nicht über diejenige einer Mittelschule
hinausgeht. Diese Feftstellung gibt in Verbindung mit der Kennzeichnung
der Herkunft der Handelslehrlinge einen Begriff von der
allgemeinen Beschaffenheit des Lehrlingsmaterials im Handelsgewerbe
Es sind aber noch einige weitere Momente ins Auge zu fassen.
Seitens der Fortbildungsschulen, der Handelskammern und der
Handlungsgehilfenverbände ertönt immer wieder die Klage, daß die
gehrlinge eine ganz unzureichende Vorbildung in den Elementarkenntnissen,
vor allem im Rechnen und im Deutschen, mitbringen.
Vielfach wird dann die Volksschule für diese Mängel verantwortlich
gemacht. Bei näherem Zusehen ergibt sich jedoch, daß diese Erscheinungen
zum inn delten nict allein in ungenügenden Leistungen
der Volksschule zu suchen sind
Fassen wir zunächst die Tatsachen etwas näher ins Auge, so
mag folgendes hier angeführt werden. Wohl am eindringlichsten
ist auf die in Frage kommenden Tatsachen vom „Verbande für das
kaufmännische Unterrichtswesen“ hingewiesen worden. Auf dem
fünften Kongreß dieses Verbandes, der in Wiesbaden im Jahre 1905
stattfand ( Bd. der Dersfentlschungen des Verbandes), berichtete
Rektor J. Schmarje Altona über Erhebungen, die die Handelskammer
Braunschweig an 89 kaufmännischen Fortbildungsschulen
veranstaltet hatte. Die Erhebungen betrafen 6109 Schüler, die sich
im Jahre 1905 zur Aufnahme in diese Schulen meldeten. Von
ihnen haben 1934 oder 31,67% die Aufnahmeprüfung nicht bestanden.
Bei 17 der Anstalten betrug die Zahl der Ungenügenden
50% und mehr der Ausfgenommenen. Was die Beweiskraft dieser
Erhebung angeht, so glaubte der Referent, unbedenklich annehmen
zu dürfen, daß dieselben Erscheinungen ohne wesentliche Abweichungen
sich auch bei den anderen Jahrgängen der betreffenden
Mhsszn gezeigt hätten, so daß sich das Erhebungsmaterial auf rund
000 Fortbildungsschüler vergrößere. Bei näherer Prüfung hatte
85 auch ergeben, daß eine überraschende Übereinstimmung in der
Schwierigkeit der gestellten Anforderungen und in der Beurteilung
der Leistungen bestand. Alle Leiter der kaufmännischen Fortbildungsschulen
seien sich z. B. darin einig, daß ein junger Mann
für den Kaufmannsstand ungenügend vorgebildet sei, wenn er nicht
imstande sei, eine ihm zweimal vorgelesene kleine Erzählung ohne
allzu viel grobe Fehler gegen Grammatik und Rechtschreibung sinngemäß
wiederzugeben, oder einen kleinen Brief aus seinem eigenen
Vorstellungskreis einigermaßen richtig zu Papier zu bringen, oder
wenn er mit einfachen Operationen aus den vier Spezies nichts
anzufangen wisse und wenn er ganz einfache Negeldetrifäte nicht
lösen könne. Wenn ein Schüler solchen und ähnlichen Aufgaben nach
einem achtjährigen Shulbesuch, nicht gewachsen sei, dann werde er
niemals imstande sein, sich die zur Erlernung und zum Betriebe
eines kaufmännischen Gesdäfts zelst einfachster Art erforderliche
Geistesbildung anzueignen.