Full text : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

248  Dritter  Teil:  Das  Lehrlingswesen  im  Handelsgewerbe.

Volksschulbildung  haben  und  daß  die  Vorbildung  von  drei  Vierteln
aller  Kaufmannslehrlinge  nicht  über  diejenige  einer  Mittelschule
hinausgeht.  Diese  Feftstellung  gibt  in  Verbindung  mit  der  Kennzeichnung
  der  Herkunft  der  Handelslehrlinge  einen  Begriff  von  der
allgemeinen  Beschaffenheit  des  Lehrlingsmaterials  im  Handelsgewerbe


Es  sind  aber  noch  einige  weitere  Momente  ins  Auge  zu  fassen.
Seitens  der  Fortbildungsschulen,  der  Handelskammern  und  der
Handlungsgehilfenverbände  ertönt  immer  wieder  die  Klage,  daß  die
gehrlinge  eine  ganz  unzureichende  Vorbildung  in  den  Elementarkenntnissen,
  vor  allem  im  Rechnen  und  im  Deutschen,  mitbringen.
Vielfach  wird  dann  die  Volksschule  für  diese  Mängel  verantwortlich
gemacht.  Bei  näherem  Zusehen  ergibt  sich  jedoch,  daß  diese  Erscheinungen
  zum  inn  delten  nict  allein  in  ungenügenden  Leistungen
der  Volksschule  zu  suchen  sind

Fassen  wir  zunächst  die  Tatsachen  etwas  näher  ins  Auge,  so
mag  folgendes  hier  angeführt  werden.  Wohl  am  eindringlichsten
ist  auf  die  in  Frage  kommenden  Tatsachen  vom  „Verbande  für  das
kaufmännische  Unterrichtswesen“  hingewiesen  worden.  Auf  dem
fünften  Kongreß  dieses  Verbandes,  der  in  Wiesbaden  im  Jahre  1905
stattfand  (  Bd.  der  Dersfentlschungen  des  Verbandes),  berichtete
Rektor  J.  Schmarje  Altona  über  Erhebungen,  die  die  Handelskammer
  Braunschweig  an  89  kaufmännischen  Fortbildungsschulen
veranstaltet  hatte.  Die  Erhebungen  betrafen  6109  Schüler,  die  sich
im  Jahre  1905  zur  Aufnahme  in  diese  Schulen  meldeten.  Von
ihnen  haben  1934  oder  31,67%  die  Aufnahmeprüfung  nicht  bestanden.
  Bei  17  der  Anstalten  betrug  die  Zahl  der  Ungenügenden
50%  und  mehr  der  Ausfgenommenen.  Was  die  Beweiskraft  dieser
Erhebung  angeht,  so  glaubte  der  Referent,  unbedenklich  annehmen
zu  dürfen,  daß  dieselben  Erscheinungen  ohne  wesentliche  Abweichungen
  sich  auch  bei  den  anderen  Jahrgängen  der  betreffenden
Mhsszn  gezeigt  hätten,  so  daß  sich  das  Erhebungsmaterial  auf  rund

000  Fortbildungsschüler  vergrößere.  Bei  näherer  Prüfung  hatte

85  auch  ergeben,  daß  eine  überraschende  Übereinstimmung  in  der
Schwierigkeit  der  gestellten  Anforderungen  und  in  der  Beurteilung
der  Leistungen  bestand.  Alle  Leiter  der  kaufmännischen  Fortbildungsschulen
  seien  sich  z.  B.  darin  einig,  daß  ein  junger  Mann
für  den  Kaufmannsstand  ungenügend  vorgebildet  sei,  wenn  er  nicht
imstande  sei,  eine  ihm  zweimal  vorgelesene  kleine  Erzählung  ohne
allzu  viel  grobe  Fehler  gegen  Grammatik  und  Rechtschreibung  sinngemäß
  wiederzugeben,  oder  einen  kleinen  Brief  aus  seinem  eigenen
Vorstellungskreis  einigermaßen  richtig  zu  Papier  zu  bringen,  oder
wenn  er  mit  einfachen  Operationen  aus  den  vier  Spezies  nichts
anzufangen  wisse  und  wenn  er  ganz  einfache  Negeldetrifäte  nicht
lösen  könne.  Wenn  ein  Schüler  solchen  und  ähnlichen  Aufgaben  nach
einem  achtjährigen  Shulbesuch,  nicht  gewachsen  sei,  dann  werde  er
niemals  imstande  sein,  sich  die  zur  Erlernung  und  zum  Betriebe
eines  kaufmännischen  Gesdäfts  zelst  einfachster  Art  erforderliche
Geistesbildung  anzueignen.