Metadata : Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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(bb.  Andere  Lehranstalten.)
b.  Privat-Kebranstalten'").

Königreich  Württemberg.
1  1))  Die  höhere  Handelsschule  von  Martin  Scheck  zu  Stuttgart.
Anmerkung.  Die  früher  bis  zum  1.  Oktober  1886  zuerkannte  Militärberechtigung  ist  bis  auf  Weiteres
verlängert  worden.

12)  Die  realistische  Abtheilung  der  Privat-Lehranstalt  von  Karl  Widmann  (früher  Rauscher)  daselbst.
Anmerkung.  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  für  diejenigen  Schüler  der  Anstalt,  welche  am
Schlusse  des  Schuljahres  1885/86  die  ordnungsmäßig  abgehaltene  Abgangsprüfung  bestanden  haben.
Berlin  den  4.  November  1886.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

Bekanntmachung.

Den  nachbezeichneten  Lehranstalten:

1  1)  Der  Privat-Handelsschule  des  Dr.  Konrad  Tolle  (ier  Dr.  Naegler)  zu  Offenbach  am  Main,
2)  der  Privat-Lehranstalt  des  Postors  D.  A.  Skerl  (früher  Dr.  Günther)  zu  Braunschweig,
3)  der  Jakobson-Schule  des  Dr.  Emil  Philippson  zu  Seesen

ist  provisorisch,  und  zwar  der  unter  Ziffer  1  aufgeführten  Anstalt  auf  die  Dauer  von  drei  Jahren  (bis  zum
Michaelistermin  1889  einschl.),  der  unter  Ziffer  2  aufgeführten  Anstalt  für  die  Prüfungstermine  Michaelis  1886
und  Ostern  1887,  gestattet  worden,  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen
  Militärdienst  denjenigen  ihrer  Schuler  zu  ertheilen,  we  *  eine  auf  Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehern
  nm  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars  abzuhaltende  Entlassungsprüfung
wo  tanden  haben.

Gechug  wird  der  den  Anstalten  unter  Ziffer  1  und  3  verliehenen  Berechtigung  rückwirkende
Kraft  zu  Gunsten  derjenigen  Söglinge  beigelegt,  welche  die  an  der  Anstalt  unter  1  im  Mai,  an  der  Anstalt
unter  3  zu  Michaelis  d.  Is.  abgehaltene  Entlassungsprüfung  bestanden  haben.  ·

Die  in  dem  Verzeichnisse  vom  13.  *  d.  Is.  unter  XII.  2.  aufgeführte  „höhere  katholische  Schule
an  St.  Stephan  des  Dr.  M.  Fuß  zu  Straß  urge  E.“  führt  die  Bezeichnung  »

„das  Privat-Gymnasium  bei  St.  Stephan  des  Dr.  M.  Fuß  zu  Straßburg  i.  E.“

Berlin  den  4.  November  1886.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

 

Eck.
Kriegsministerium.  *-5
Allgemeines  Kriegs-Departement.  Berlin  den  16.  November  1886.
Vorstehende  Bekanntmachungen  werden  hierdurch  zur  Kenntniß  der  Armee  gebracht.
v.  Hänisch.

No.  386.  11.  A.  1.

 

*)  Die  unter  dieser  Kategorie  aufgeführten  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im
Beisein  eines  Regierungs  =  Kommissars  abgehaltenen,  wohl  bestandenen  Entlafsungsprüfung  ausstellen,  für  welche  das
Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.  !“m  ç

4)  Die  mit  einem  i  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.