Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

I. Geschäftsbereich des Polizei-Amtes. 
K. 1. 
u#nschsttt Das Polizeiamt Greiz bildet die ordentliche Behörde zu Handhabung der 
umt. Sicherheits-, Wohlfahrts= und Sittenpolizei in dem Gerichtsbezirke des Justizamtec 
Grei 
eiz 
Besondere Gerichtsstände, von welcher Art sie auch bein moͤgen, hat das Po- 
lizeiamt in diesem Geschaäftsbereich nicht zu berücksichtigen 
Nur die im activen Dienste stehenden Militärc, vom Feldwebel abwärto sollen, 
jedoch vorbehaltlich der Befugniß des Polizeiamtec zum Einschreiten in dringenden 
Hällen, auc in polizeilichen Angelegenheiten vor dem Militärgericht ihren Gerichts- 
stand haben 
. 2. 
Geschäfts, Innerhalb des vorbezeichneten Geschäftskreises liegen dem Polizesamte, jedoch 
: * » . 
»Man mitdenunterll.§§.3undX-bestimmtenAusnahmenundBeschränkungennament- 
lich folgende Geschäfte ob: 
1) Ueberwachung ded Fremdenverkehrs, insbesondere 
n) Beaussichtigung der Gasthäuser, Herbergen, Garkuchen, hinsichtlich 
der einkehrenden Fremden; 
b) Führung der Fremdenbücher auf Grund der einzureichenden Passanten= 
ine; 
C) Beaufsichtigung der Privathäuser, bezüglich der sich einmiethenden 
oder vorübergehend aufhaltenden Fremden; 
I) Prufung, beziehentlich Aufbewahrung der begitimationen durchpas 
sirender oder temporären Aufenthalt nehmender Fremder, ingleichen 
der Wanderbücher der einwandernden Handwerkogesellen; 
) Auöstellung von Aufenthaltokarten, Visirung der Pässe und Wander= 
ücher; 
I!) das Strafverfahren wegen unbefugten Beherbergeno; 
) Ausweisung und bezüglich Abschiebung fremder Personen, denen aus 
polizeilichen Gründen oder nach besonderen geseplichen Bestimmungen 
(z. B. nach den Innungoartikeln) fernerer Aufenthalt zu versagen ist.
	        
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