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a) Durchführung der revidirten Straßenpolizeiordnung vom 31. Mai
1853, mit Ausnahme der sofort vor den Hebestellen sich erledigenden
Straffalle;
b) Durchführung des Abschnitts II. der Straßenpolizeiordnung der Stadt
Greiz, aussc leßlich der, wesentlich in die dem Stadtrath daselbst
reservirte Baupolizei einschlagenden, im 3. und 6. Alinea des §. 28
und in den §.§5. 29 bis 33 incl. 35 und 36 enthaltenen Bestim-
mungen. ·
19) Durchföhrung der gewerbepolizeilichen Verordnungen, z. B. Verfahren
gegen unbefugtes Hausiren, Handeltreiben, Schänken.
20) Einschreiten gegen unerlanbten Vertrieb von Druckschriften nach Maßgabe
der Verordnung vom 30. April dieses Jahres.
21) Unterdrückung und Bestrafung verbotenen Spiels.
22) Ueberwachung der öffentlichen Sittlichkeit, namentlich Durchführung der
„Verordnung wegen
a) des Zusammenlebens Verlobter und der Verhütung wilder Ehen;
ß) des Unfugs in Spinnstuben;
JP) der Entfernung der Kinder von Tanzböden, ferner:
4) Verfahren gegen Lustdirnen, Kuppler und Hurenwirthschaften.
23) Verfügungen zur Entdeckung von Verbrechen und Verfolgung von Ver-
brechern bei Gefayr im Verzuge bis zum Einschreiten der sofort zu be-
nachrichtigenden Criminalbehörde.
24) Unterstützung des Criminalgerichts in seinen Verfügungen durch Vor-
nahme der verlangten polizeilichen Erörterungen.
Auch
liegt dem Polizeiamte die Untersuchung und Bestrafung, soweit deren
nicht besonders gedacht worden, beziehentlich die Ergreifung von Zwangs-
rsNue- noch bezüglich der vorstehend unter Nr. 9 unter a, b, c, 4,
übNr. 12, 13, 15, 16, unter a, b, c und d, Nr. 17, 18, 10, 2 22
bafgeführien Geschäftezweige ob.
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