Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

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3) die Erörterungen und Verfügungen in Innungsangelegenheiten, 
welche zu Folge Parteiantrags auf Grund der Innungsbriefe zu 
verhandeln sind, namentlich das Verfahren gegen Pfuscher und 
Störer; 
4) Erlaubnißertheilung zu Schaustellungen und Kunstproduktionen 
auf dem Lande. « 
5) Die Beaufsichtigung des Armenwesens auf dem Lande. 
E. Die besonderen Einrichtungen, welche rücksichtlich einiger polizeilichen 
Angelegenheiten für Unser Schloß Ober-Greiz und Unseren Parkbestehen, 
unterliegen zur Zeit keiner Abänderung. 
III. Geschäftsbeziehungen des Polizeiamtes zu anderen 
Behörden. 
S. 5. 
Durch die Errichtung des Polizeiamtes wird die berufsmäßige Thätigkeit des 
vandbaumeisters, auch so weit solche in Geschäftsfächer des erstern einschlägt, in 
keiner Weise beschränkt. 
Auch besteht die der Polizeidienerschaft in Gemäßheit der Gensd'armerieinstruc= 
tion und besonderer Anordnungen anderen Behörden gegenuber obliegende Berufs- 
thärtigkeit unverändert fort. 
S. 6. 
Erlangt das Polizeiamt von Vorfallenheiten Kenntniß, welche in den polizei- 
lichen Geschäftskreis anderer Behörden gehören, so hat es dieselben unverzüglich 
hiervon zu benachrichtigen. 
Steht eine vom Polizeiamte beabsichtigte Verfügung mit anderen zur Kom- 
petenz Unserer oberen Landesbehörden oder Unseres Eriminalgerichts hier gehörigen 
Anordnungen in nahen Zusammenhange, so ist zunächst die Entscheidung dieser 
Behörden abzuwarien. 
Zweifel, welche zwischen Unserem Polizeiamte Greiz und den übrigen Behörden 
uber die Zuständigkeit entstehen, #und von Unserer Landeöreglerung auf kürzestem 
Wege zu entscheiden. Ein Rekurs findet dagegen nicht Statt.
	        
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