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3) die Erörterungen und Verfügungen in Innungsangelegenheiten,
welche zu Folge Parteiantrags auf Grund der Innungsbriefe zu
verhandeln sind, namentlich das Verfahren gegen Pfuscher und
Störer;
4) Erlaubnißertheilung zu Schaustellungen und Kunstproduktionen
auf dem Lande. «
5) Die Beaufsichtigung des Armenwesens auf dem Lande.
E. Die besonderen Einrichtungen, welche rücksichtlich einiger polizeilichen
Angelegenheiten für Unser Schloß Ober-Greiz und Unseren Parkbestehen,
unterliegen zur Zeit keiner Abänderung.
III. Geschäftsbeziehungen des Polizeiamtes zu anderen
Behörden.
S. 5.
Durch die Errichtung des Polizeiamtes wird die berufsmäßige Thätigkeit des
vandbaumeisters, auch so weit solche in Geschäftsfächer des erstern einschlägt, in
keiner Weise beschränkt.
Auch besteht die der Polizeidienerschaft in Gemäßheit der Gensd'armerieinstruc=
tion und besonderer Anordnungen anderen Behörden gegenuber obliegende Berufs-
thärtigkeit unverändert fort.
S. 6.
Erlangt das Polizeiamt von Vorfallenheiten Kenntniß, welche in den polizei-
lichen Geschäftskreis anderer Behörden gehören, so hat es dieselben unverzüglich
hiervon zu benachrichtigen.
Steht eine vom Polizeiamte beabsichtigte Verfügung mit anderen zur Kom-
petenz Unserer oberen Landesbehörden oder Unseres Eriminalgerichts hier gehörigen
Anordnungen in nahen Zusammenhange, so ist zunächst die Entscheidung dieser
Behörden abzuwarien.
Zweifel, welche zwischen Unserem Polizeiamte Greiz und den übrigen Behörden
uber die Zuständigkeit entstehen, #und von Unserer Landeöreglerung auf kürzestem
Wege zu entscheiden. Ein Rekurs findet dagegen nicht Statt.