Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

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2) einem zweiten Beamten und ersten Actuar, mit dem Dienstprädikate: 
Amtscommissär, 
3) einem zweiten Actuar, 
4) wwei Copisten, wolche aushülflich zur Protokollführung zu verpflichten 
5) 4 Dienern. 
II. Bei dem Criminalgerichte 
1). einem Oberbeamten mit dem Prädikate: Eriminalrath, als Dirigenten, 
2) Einem Assessor, us Aw#ten Beainten und ersten Uctuar, 
3) einem zweiten Actu 
4 wen Copisten, welche aushülflich zur Protokollführung zu verpflichten 
5) z- Dienern. 
8. 10. 
Gegenwärtige Besetzung der obigen Stellen. 
Bei Besetzung dieser Stellen werden wir zunächst die bei den Aemtern Un- 
tergreiz, Obergreiz und Dölau gegenwärtig Angestellten berücksichtigen; diese neuen 
Anstellungen geschehen indessen (mit Ausnahme der beiden Oberbeamten) für jetz 
nur provisorisch und unter der Verpflichtung der Anzustellenden, sich nach Be nden 
auch auf andere Stellen, jedoch immer mit gleichem Gehalt und Rang versetzen 
zu lassen. 
8. 11. 
Gegenseltige Aushülfe belder Behörden in dringenden züuen- 
Treten, sei es nun bei dem Justizamte oder bei dem Criminalgericht, drin- 
gende Fälle ein, zu deren Erledigung das Dienstpersonal augenblicklich nicht zureicht, 
so haben sie 1h gegenseitig auf Requisstion durch Abordnung eines Subalternen 
zu unterstäge 
Ist 186 für den Moment ganz unthunlich, so sind die Dirigenten ermächtigt, 
den augenblicklichen Mangel durch Requisttion eines Notars zu ergänzen, welcher 
dann Kraft der Requisition zur Vornahme aller Handlungen des von ihm zu ver- 
tretenden Beamten berechtigt ist, ohne daß es dazu einer besonderen Verpflichtung 
bedarf. 
12. 
Geschäftsordnung. 
Unsere bandesregierung hat sowohl dem Justizamte als dem Criminalgerichte
	        
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