Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

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Bekleidung ihrer S#e sinlch machte, der bandes-Salarienkasse eine nam- 
hafte Venstenelel erwa 
Ein anderer, * vcchugger Zweig des offentlichen Dienstes, welcher eine Un- 
terstüdung und Auohulfe dringend bedurfte, war das Schutwesen. Auf die dage 
de, in seinen äußern Verhältnissen ohnehin keinesweges gunstig gestellten behrer= 
standre, hatten die Ereignisse des Jahres 1845 besonders in sehr trauriger Weise 
gewirkt. Bekanntlich halte die Revolulionoparthei zu Aufregung der Massen unter 
andern auch die Behauptung laut auögesprochen und verbreiket, daß, namentlich 
in den Elementarschulen, der Unterricht unentgeltlich ertheilt werden musse; dies 
ward von den Vielen, theilo auc Mangel an Einsicht, ktheilv auc bösem Willen so 
aufgenommen und gemißdentet, alo ob die Entrichtung des Schulgeldes, die Haupt- 
einnahme der behrer, sofort wegfalle. Hierdurch kom der behrerstand in eine solche 
Vedrängniß, daß er laute und gegründete Klagen erhob. Zwar wurde der Nolh= 
stand der Lehrer, welchen die Theuerung der letzten Jahre noch empfindlich erhöhte, 
theilo durch Unterstütung der Bedürftigsten auc den, von den Deputirten Unserer 
ge#lreuen Stände mit dankenswertber Bereitwilligkeit bewilligten außerordentlichen 
Zuschussen zur Landeöschulkasse, theils durch angeordnete strengere Maßregeln zu 
Beiz reibung der Schulgelder möglichst gemuldert; allein noch immer bedarf das Schul- 
wesen eine aucgiebige Unterstuhung, um ihm die Verbesserung zu Theil werden zu 
lassen, deren es eben so bedürfug alo fahig ilt. 
Auch der bisherige Zustand der Polizeiverwaltung erheischte dringend eine we- 
sentliche Verbesserung, und es waren die Deputirten Unserer gelreuen Stlände schon 
früher mehrmals mit Anträgen hervergelreten, deren Zweckmaßigkeit nicht verkannt 
werden konnte. Unter ihrem treupatriotischen Beirathe sind nun durch Unsere Ver- 
ordnung vom 24. Juli d. J. und die darauf gegründelen weileren Verfügungen, 
Einrichtungen in das beben gerufen worden, deren nützliche Folgen sich bereito zeigen, 
und von denen dauernde wohlthätige Wirkungen mit Gewißheit zu erwarten sind. 
Allein auch diese wesentliche Verbesserung des öffentlichen Dienste konnte selbstver- 
ständlich nicht ohne neuen Aufwand ausgefuhrt werden. 
Doch weit mehr, alo durch alle diese Zweige der Landesverwaltung, werden 
die Kräfte der Landrokasse durch die Verpflichtungen in Anspruch genommen, welche 
die neuerlichen Bundeöbeschlusse wegen Rrvision der Bundeckriegsversassung jedem 
Bundesstaale auferlegen. Die Erhohung der aktiven Kontingente um ½ Prerent 
der Bevölkerung, die Bestimmung, daß sowohl das aktive, als das Ersaz und 
Rerockemtinnem. immer vollständig auêgernstet sein und die Soldaten längere Zrit 
als früher, bei den Fahnen behalten werden, auch öfters zu Uebungen zusammen 
gezogen werden mussen, machen einen bedeutend vermehrten Aufwand auf dac Mi- 
lilär unvermeidlich 
ä n allen benachbarten Bundesstanten ohne Ausnahme die Abgaben 
seit 1845 bedeutend erhöht wurden, blieben sie hier, wo sie schon vorher medriger
	        
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