— 183 —
waren, als in den meisten Nachbarländern, bisher auf dem alten Fuße; jebt ist
dieses nicht mehr möglich, und es mußte daher zuförderst in Erwägung gezegen
werden, in welcher Weise eine Erhöhung derselben mit mäglichst geringer Brlästigung
der Unterthanen geschehen könne,
Das Grundeigenthum dab mehr alo biöher, heranzuzirhen, wäre zwar in-
sofern unbedenklich, als auch die Grundsteuern hier niedriger stehen, alo in den
Nachbarländern; allein der leh: Stenersuß, welcher ver länger als zweihundert
Jahren eingerichtet wurde, und vielleicht den damaligen Verhältnissen entsprochen
haben kann, ist durch die, im Laufe jener langen Zeit eingetretenen Veränderungen
so ungleich geworden, dass es nöthig schien, zuforderst an eine, den setzigen Ver-
hältnissen angemessene Regulirung desselben zu denken, um eine greignete Grund=
lage zu einer ergiebigen Beiziehung des Grundeigenthums zu gewinnen. Zu einer
solchen Regulirung sind auch bereitöé Einleitungen geirossen; es sind jedoch noch
sehr umfängliche und zeitraubende Vorabeilen nöthig, ehe zur Ausführung geschritten
werden kann.
Anders verhält es sich mit den Abgaben vom Gewerbe und Einkommen; die
jetzt bestehende Steuer von denselben macht einen Theil der sogenannten Contribution
aus, welche außerdem noch die Abgaben vom steuerfreien Grundbesib in sich begreift.
Der gesammte Ertrag der Contribution war im Jahre 1854
469 Thlr. 3 Sgr. — Df. Beiträge des privilegirten weltlichen Standeo,
37 „ 27 „ 3 „ Beiträge def brioslegir#e geistlichen Standes,
2042 „ 23 „ 1 „Contribution der Städte,
2487 „ 19 „ - „Contribution der Durlschaftr.
5037 Thlr. 13 Sgr. Pf. Summo.
Da der größere Theil der e des privilegirten Standes in der Conkri-
butiontabgabe von Ritterngutern, ein greßer Theil der Contribution der Dorf:
schaften in Abgaben vom Steuerfreien Grundbesitz — zerschlagenen Domänengur —.
besteht, und auch in der Contribution der Stadt Greiz die Abgabe von den, auf
ehemaligem Domanen-Grund und Brden erbauten Häusern begriffen ist, so kann
man den bicherigen Ertrag der Abgaben ven Gewerben und Einkommen im ganzen
Fürstenthum nicht viel über 30000 Thlr. anschlagen. Betrachtet man nun auf der
andern Seite den hochst erfreulichen und dauernden Ausschwung, welchen Handel und
Gewerbe seit der Beunun des Zollvereins genommen haben, so gewinnt man
die leberzeugung, daß, bei zweckmäßiger Regulirung der Abgabe vom Gewerbe und
Einkommen, ein weit besserer Ertrag, ohne Ueberlastung der Contribuenten, zu er-
langen steht.
Wir haben daher durch Unsere bandesregierung ein Geseb zu Regulirung der
Gewerbe= und Einkommensteuer entwersen lassen; dasselbe ist den Deputirten Unserer
getreuen Ritter= und vandschaft mitgetheilt, von denselben sorgfältig gepruft und