Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

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in Abzug zu bringen, und die betreffende Quittung den Betheiligten statt baaren 
Geldes zuzurechnen, sodann aber den ensprechemen Betrag sofort an die allgemeine 
bandeskasse gegen Empfangsbescheinigung abzugeben 
Die Administratoren der genannten Kassen beben sich daher stets in genauer 
Kenniniß von den in Rede stehenden Ansäteen zu erhalten, und sind denselben zu 
diesem Behufe die Katasler zur Notiznahme auf Erfordern vorzulegen. 
F. 11. 
r Unter die wegen des Einkommens von Ausübung eines wissenschaftlichen Be- 
d“ wieen des rufe oder einer Kunst steuerpflichtigen Personen sind namentlich zu rechnen: Aerzie, 
Sauns dns Advokaten, Patrimenialgerichteverwalter, Schriftsteller, Herausgeber und Verleger 
wsienntaft öffentlicher Blätter, Wundärzte, Thierärzte, Maler, musikalische Künstler, Bildhauer, 
lchen S Architekren, Lithographen, Kupferstecher, Graveure und dergleichen mehr. Das be- 
steuenpilich, kreffende Cinkommen ist nach dem Durchschnittsbetrage der drei letzten Jahre zu 
tigen TPersonen. berechnen. 
  
d. 12. 
Vegtiff dis Unter Kapitalien sind nicht allein auf gerichtliche Hypothek oder Handschrift 
uirr - oder außierhalb des Landes ausgeliehene Summen, sondern auch Actien, Staats- 
rn und andere zinStragende Werth-Papiere begriffen; Einlagen in Sparkassen bleiben 
met an sd jedoch unbesteuert. Die zeitherige Befreiung der in die bandes: und Kammerkassen 
4% * eingeliehenen Kapitalien von der betreffenden Abgabe sindet künftig nicht mehr statt. 
Aapitalitn. 
F 13. 
Uestellung Zur definitiven Feststellung der nach dem gegenwärtigen Gesetz in Frage 
(Gul nn kommenden Abgaben und Aufsicht über den bezüglichen Geschäftekreis wird ein 
der #eiimmuen Regierungsmitglied kommittirt werden 
eunetngn Zunächst hat die Einschätzung der Steuerpflichtigen zu erfolgen 
ui n aan n) in Unserer Restdenzstadt Greiz durch den Stadtrath, unter Zuziehung 
4uo en einer Deputation von sechs Stadtverordneten und der betreffenden Be- 
denen die erste zirksvorsteher. 
tnnns- 5) In Zeulenroda durch den Stadtrath unter Zuziehung der Sladtver- 
ordneten. 
An den bezüglichen Schlußverhandlungen in Greiz und in Zeulen- 
roda hat der Kommissar Theil zu nehmen. 
)In den Dorfschaften haben I0 dem betrefsenden Geschäfte die Orts= 
richter und je zwei bic drei — je nach der Größe des Ortes — von den 
erstern zu wählende Gennendeglilen zu unterzichen. Die Zahl der letz-
	        
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