Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

32. Bekanntmachung. 
Die Anwendung des Grenz-Revisions-Regulativs gegenüber dem Ver- 
waltungsbezirk der Königlich Sächsischen Kreisdtrektion zu Zwickau 
betreffend. 
Dem im 7. Stück der Gesetzsammlung versffentlichten, mit der Grohherzoglich 
Sächsischen, Fürstlich Reußischen jüngerer Linie und der Königlich Preußischen Re- 
gierung zu Erfurt vereinbarten Regulative über das Verfahren bei Landesgrenz= 
revissonen vom 10. Februar 1855, ist neuerdings auch die Königlich Sächsische 
Kreisdirektion zu Zwickau bis auf Weiteres beigetreten, was zur Nachachtung hier- 
mit zur öffentlichen Kenniniß gebracht wird. 
Greiz, am 23. Mai 1855. 
Fürstl. Reuß. Planuische Landesregierung das. 
Otto. 
K. v. Geldern, Cripendorkt.
	        
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