Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

Bormular. 
(Vorderseite.) v 
Des Empfängers 
Name Wohnung 
—. 
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Eaß ich Endesunterschriebener von de Post- 
bierselbst einen recommandirten Brief aus 
von 
richtig erhalten, bescheinige hiermit. 
den 18. 
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Vollzogen nach dem Aufgabeorte des Brieses zurückzusenden. 
(Räückselte.) 
Retour- Necepisse. 
nach 
S. 34. 
Denjenigen Sendungen, auf welchen eine Nachnahme (ein Postvorschuß) bastet, 
sind am Aufgabeorte Rückscheine nach unkenstehendem Formular beizufügen, welche Eendunge. 
von der Abgabe-Postanstalt nach der Einlösung des Vorschusses ohne Verzug, oder 
im Falle der Nichteinlösung, spätestens nach vierzehn Tagen zugleich mit der niche 
eingelösten Sendung nach dem Aufgabeorte mit dem Vermerke über die erfolgte 
oder nicht erfolgte Einlosung zurückzusenden. sind. 
Bei längerem Auöbleiven des Rückscheines hat die Postanstalt am Aufgabeorte 
ihrer vorgesetzten Postbehörde behufs der Abstellung der Unregelmähigkelt Anzeige 
zu erstatten. 
19
	        
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