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C. 36.
Die Erpedition der Briefpost= und Fahrpost-Gegenstände erkolgt hurwag d
etrennt. tn.
6 Zur Briefpost gehö
I. Briefe von Tolrhöchnen und W* Mitgliedern der Regenten-Familien
der Postvereins-Staaten und von des Herrn Fürsten von Thurn und
Taxis Durchlaucht, sowie an baee
2. Briefe ohne Werkhangabe bis zum Gewichte von 4 both;
3.# schwerere Briese bis zum Gewichte von 16 Loth, deren Beförderung mit
der Briefpost Seitens des Aufgebers durch einen Beisatz auf der Adresse
oder durch Fankirung mit Marken verlange ist;
4. recommandirte Briefe;
5. Briese mit Waarenproben, Kreuz= oder Streifband-Sendungen, Zeikungen,
Recepisse, Rückmeldungen, postamtliche Anfragen, Laufzettel u. dgl.;
6. die porkofreien (amtlichen) Dienst-Correspondenzen bis zum Gewichte von
l
Pfun
Zur Fahrpost sind zu rechnen
1. gewöhnliche Briefe über 4 olp, deren Beförderung mit der Briefpost
Seitens de5 Aufgebers nicht vorgeschrieben ist;
2. Briefe mit declarirtem Werthe;
3. Briefe, auf welche baare Einzahlungen stattgefunden haben;
4. Briese mit Postvorschüssen (Nachnahmebriefe);
5. Gelder und Päckereien aller Art.
S. 37.
NRecommandirte Briefe werden namentlich in die Karten eingetragen. ueis inllefeng
Gleich den recommandirken Briesen r* in die Karlen speciell eingetragen: " "
1. Die im k. 36 unter 1. erwähnten Briefe;
2. vollzogen zurückgehende (Retour-Rccepisse) über recom-
mandirte Briefe;
3. Rückscheine über eingelöste ostvorschuß-Sendungen;
4. Röckmeldungen über Berichtigung der Ansätze in den Karten;
5. Laufzettel über fehlende oder beschädigte Gegenstände, und
6. Briefpackete, welche in andere aufgenommen werden.
K. 38.
erigurg
Bei Anfertigung eines Brieskarten-Schlusses werden die den jenseitigen pors.o
verwaltungen zuzurechnenden Porto= und Auslagen-Beträge mit blaner. Tinte in echüüfe.