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Was die allgemeine Vertretung der kontrahirenden Regierungen, welche keinen
diplomatischen Agenten in Meriko haben, betrifft, so will die Regierung der Re-
publik fortfahren, den Repräsentanten derjenigen Macht, welche einen solchen Agen-
ten hält, oder derjenigen Mächte, welche solche Agenten halten werden, dazu zuzu-
lassen, vorausgesetzt, daß von Seiten der Ersteren dieser Wunsch in gehöriger
Form, und unter Bezeichnung der Person, welche diese Vertrekung übernehmen
soll, ausgesprochen wird, in welchem Falle die Regierung der Republik sich vorbe-
hält, unter denselben Bedingungen die Repräsentation ihrer diplomatischen Agenten,
welch: jet#t bei den kontrahirenden Deutschen Staaten angestellt sind, oder weiter
angeslellt werden möchten, auf denselben Deutschen Staat auszudehnen.
Die gegenwärtige Deklaration soll als integrirender Thell des Vertrages be-
trachtet und am Ende desselben zum richtigen Verständniß der Artikel, auf welche
sie sich bezieht, inserirt werden.
u Urkund dessen haben die Unterzeichneten das gegenwärtige Protokoll in
Deutscher und Spanischer Sprache in doppelten Exemplaren unterschrieben und be-
siegelt, im Geschäftssaale des Staats-Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten
zu Meriko, am zehnten Tage des Monaks Juli des Jahres Eintausend acht hun-
deel fünf und fünfzig.
(eig.) Emil Karl Heinrich Freiherr von Richthofen.
(L. S.)
(ig) Manuel Diez de Bonilla.
(L. S)
Die Uebereinstimmung der vorstehenden Vertrags= und Protokoll=
Abdrücke mit den Originalien wird hiermit beurkundet
Berlin, den gten Mai 1856.
(L. S.) Pohl,
Geheimer Kanzleirath im Königl. Preuß. Ministerlum
der auswärtigen Angelegenheiten.