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J.
Für die dienstlichen Verrichtungen des Landbaumeisters finden
Kostenansätze statt:
nachstehende
7
Für die Prüfung eines Baurises mit Einschlaß der Lokal-
besichtigung .
bis
Für die Verrichtungen bei Anweisung von Baustellen
a) wenn deren mehrere zugleich angewiesen werden. fir
ede
je
b) wenn nur eine angewiesen wird.
Für das blcrstich Hutachen über die Vauunterrehmung (ach
II.
der bondkangshnn und.
e. Cap.
g. des Bauregulatios vom 3. April 1
bie
Für die Eröffnung auf Anträge, ũber welche der Landbau-
meister nach F. 3, Cap. II. der Landbauordnung ohne Be-
thaligung der *3 Entschlehuns u fas-
sen hat k%
bis
Für die Anzeige bei der Behörde über eine vom Landbau-
meister in Gemäßheit des angezogenen 3 der Landbau=
ordnung ertheilte Baubewilligung
Die Copialien sind nach den im Abschnitt E. der auenelnen
Gebührentare vom 1. Februar 1853 enthaltenen Bestim-
mungen in Ansat zu bringen.
einen Theil der in Unsere Landessalariencasse gewiesenen Einnahmen
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Diese Gebühren haben die Eigenschaft von Gerichtskosten und bilden als solche
Der Landbaumeister hat solche daher jedesmal bei Einreichung seines schrift-
lichen Gutachtens über die Bauunternehmung bei der zuständigen Behörde mit zu
berechnen.
Die Behörden aber haben den liquidirten Betrag unter die gerichtlichen