Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

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Huadrat mißt. Auch müssen die Ziegel 6 Zoll aus der Schornsteinwand heraus- 
gesteckt, und das Holz beblecht werden. 
Jeder Schornstein muß massiv gegründet sein; Auffatteln und Uebersatteln ist 
verboten. Es darf kein Holzwerk in den Schornstein vermauert sein, sondern muß 
3 Joll von der äußern Fläche des Schornsteins entsernt, und dieser Zwischenraum 
mit Lehm, Ziegel oder Thonschiefer ausgesüllt sein, und dieses auf den Boden- 
räumen, behufs der Feuerschau, sichtbar bleiben. 
KC. 10. 
In Kuppelwänden oder den Umfassungswänden, Schornsteine durch sogenannte 
Aussparung anzulegen, ist verboten. 
F. 11. 
Werden die Schornsteine zur Dachfläche hinaucsgeführt, so wird als Norm 
hinsichtlich der Höhe des Schornsteinkopfes festgestellt, daß derselbe an der nach 
dem Dachfache zu gelegenen Seite wenigstens 1 1/ Elle über der Dachfläche aus- 
geführt ist. Es dürfen aber neben dem Schornstein in einer Entsfernung von we- 
niger als 5 Ellen in der Wage gemessen keine höher springende Theile, wie Erker- 
wände K. oder Dachfenster, Dachöffnungen, gleichviel in welcher Form, befindlich 
sein. Bei einem Abstande von 5 Ellen und darüber müssen der angegebenen Höhe 
des Schornsteinkopfs noch 2 Ellen zugesebt werden. Auch bleiben, falls dieß un- 
zureichend schiene, weitere Bestimmungen vorbehalten. Bei weicher Dachung ist 
das Hinausführen des Schornsteines zur Dachfläche verboten. 
g. 12. 
Mit Bretern eingeschaalte und mit Schiefer oder Blech eingekleidete Schorn- 
steinköpfe sind verboten, und die Kränze der vorhandenen derartigen Schornsteine 
sind mit Blech, welches noch 6 Zoll in das Innere des Schornsteins hineinreicht, 
zu beschlagen. 
KS 
Das Zusammenziehen tussischer E innemrchee ist verboten. Bei deutschen 
Schornsteinrohren ist es auch möglichst zu vermeiden, auf keinen Fall aber für 
mehr als 2 Rohre unter Ausführung im vorgeschriebenen Winkel nachzulassen. 
g. 14. 
In ein russisches Rauchrohr darf in einem Stockwerke nicht mehr als eine 
Feuerungsanlage gelegt. sein und es dürfen überhaupt im Ganzen nicht mehr als 
3 Feuerungcanlagen, in Stockwerken einzeln übereinander, münden. Für jede 4. 
Feuerung in der 42% oder jede 2. in demselben Stockwerke ist ein besonderer 
Schornstein nothwe 
Ueberhaupt l #e russische Schornstein von 2 zu 2 Jahren auszubrennen.
	        
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