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llasse (Land-
saßtn.)
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baukasse und die Oberaufsicht über den Bau und die Erhaltung der Orts-- und
Kommunikationêwege ist zunächst Obliegenheit Unserer Landstraßenbau: Direction.
Die spezielle Beaufsichtigung des Baues und der Erhaltung der Landstraßen
und die einschlagenden technischen Anordnungen, die Annahme und Entlassung der
Arbeiter, die Controle der Chausseegelder-Erhebung bei den einzelnen Hebestellen,
ingleichen die Beaussichtigung und besondere Leitung des Orts= und Kommunikations-=
wegebaues werden einer eigenen Unterbehorde mit der Bezeichnung:
Straßen= und Wegebau-Inspection
übertragen.
K. 3.
Als Wege erster Klasse (andstraßen) sind gegemwärtig zu betrachten:
1) Die Greiz-Etsterberger Straße, — von Anfang der Karolinenstraße an
über Rothenthal und Dölau bis zur Königl. Sächsischen Grenze; in-
hleichen die von derselben nach dem Kammergut Tryfle abführende Zweigstraße.
2) Die Greiz-: Frauenreuther Straße, — von dem betreffenden Chausseec-
hause an über Rendnitz bis an den Grenzbach vor Leubnitz.
ie GreizI Reichenbacher Straße (mit der vorgenannten theilweise zu-
sammenfallend) uber Schönfeld bio an die Rönigl. Sächsische Grenze
bei dem Friesener Holze.
4) Die Greiz= Geraer Straße, — von der Quirl an über Gommlau bic
zur Großherzogl. Weimarischen Grenze hinter dem Dorfe Wildetaube.
5) Die Greiz-Zeulenrodaer Straße (mit der vorigen theilweise zusammen-
fallend) über Naitschau bio an die Grenze des Furstenthums Reuß J.
vor Görtendorf.
6) Nachstehende von Zeulenroda auögehende Strasenstrecken:
#)von Zeulenroda in der Richtung nach Greiz bio an die Grenze des
Fürstenthumo Reuß J. L. bei der Haardmühle;
"!) von Zeulenroda in der Nichtung nach Pausa bis an die Königl.
Sächsische Grenze bei dem dortigen sächsischen Wald
*) von Zeulenroda in der Richtung nach Schleiz bs an die Grenze
des Fürstenthumo Reuß J. L. vor Langenwokschendorf;
(1) von Zeulenroda in der Richtung nach Auma bis an die Großherzogl.
Sachsen-Weimarische Grenze bei der Buchersmuhle.