Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

33. Bekanntmachung, 
die Aufhebung der zeitweisen Suspension der Branntweinsteuerver- 
gütung betreffend. 
(Publicirt in No. 102 des Amis= und Nachrichtsblatles.) 
Nachdem in Bezug auf die interimistische Aufhebung der Steuervergütung 
für ausgehenden Branntwein die Staaten des Thüringischen Zoll= und Handels- 
vereins dahin üubereingekommen sind, daß diese Maßregel zunächst noch bis zum 
1. November dieses Jahres in Kraft bleibe, so wird dies mit dem Bemerken hier- 
durch veröffentlicht, daß von diesem Tage ab die unterm 7. December vorigen Jah- 
res erlossene Bekanntmachung, die Aufhebung der Steuervergütung für ausgehen- 
den Branntwein betreffend (Stück 25, Nr. 58 der Gesebsammlung von 1855), 
außer Kraft gesetzt werde. 
Greiz, am 29. August 1856. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung daf. 
Otto. 
R. v. Geldern= Erlspmmdor .
	        
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