Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

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38. Bekanntmachung, 
die Erhöhung des Lohns für die Maurer und Zimmerleute 
im Burgk'schen Amtöbezirke 
betreffend. 
  
Sercnissimus haben auf geschehene Vorstellung der Baugewerke im Burgk'- 
schen Amtsbezirke zu entschließen Sich bewogen gefunden, daß die unterm I. Fe= 
bruar d. J. (Gesetzlammlung von 1856 No. VI. 10.) veröffentlichte Lohntare der 
hiesigen Maurer= und Zimmergewerke auch für den Burgk'schen Amtsbezirk maß- 
gebend sein, nebenbei jedoch eine Vereinbarung über den Lohn zwischen Meister und 
Bauherrn beim „Kostgeben“ jederzeit freigestellt bleiben soll. 
Solches wird zu Jedermanns Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt ge- 
macht. 
Greiz, am 2. October 1856. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geidern-Crlspendorkt.
	        
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