Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

1 Thlr. 
4 
235 — 
tigt wird, geschieht dieß aber in der 
Stadt, so sind dafür nur 1 Thlr. 
cgr. zu erlegen, 
— Sgr. — Pf. denselben und den beiben Schaumei- 
gen Hü die Untersuchung des Mei- 
serg . 
S- Gebohrt-s für die Ausschußmitglieder 
— v Scann und Schließgebühren in die 
Innungslade, dafern das Meisterwer- 
den nicht an einem Quartaltage, son- 
dern vor dem Ausschusse (§. 7) er- 
folgt; geschieht es aber an einem 
Quartaltage, so fallen diese beiden 
Posten weg. 
Gehört der Ort, wo der neue 
Meister sich niederlassen will, zum 
biesigen Kirchspiel, so hat derselbe noch 
— in den Kirchkasten, und wenn er 
sich in Tannendorf niederläßt, wel- 
.. zum Stadtbezirk gehört, außer- 
dem 
— in . Stadtkämmereicasse zu ent- 
ri 
2) Derjenige aber, welcher eines Meisters arnn, oder eines Meisters Wittwe 
heirathel, ingleichen eines Meisters Sohn, hat nur Folgendes zu ent- 
richten: 
a. Bei „ewrbung des — 
Thle. à 2 — pf. i 
111 
. 
n Unsere Rentcasse, 
in die Handwerkslade, 
in die Leichencasse, 
in die Stadtcämmerelcasse, 
: in den Kirchkasten 
in die städtische Krankencasse, 
dem Rathsdeputirten. 
* dem Handwerkaschreiber, 
: dem Obermeister 
1111411
	        
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