— 26 —
O einen Kostenanschlag,
Jedes der aubh a—d erwähnten Blätter muß einen genauen und genau-
400 chribenen Maaßstab enthalten, der im Verhälenisse 5 Ellen = 1 JZoll oder
4 Ellen —= 1 Zoll zu nehmen ist.
Bei Veränderungen, welche nur die Bestimmung der Gebäude, nicht die Um-
fallungswände betreffen, oder bei Einrichtung größerer Feuerungen und dergl. ist
in doppelten Exemplaren einzureichen.
aa) Situationsplan wie oben,
bl) Grundriß der Stockwerke in welchen die Veränderung
an Mauer und Wänden vorgenommen werden soll oder
der Feuerungsanlage mit Umgebun
ee Dscht. der Stockwerke oder der Feuerung und
auchrohre,
ddh) Na der ewerungganlage und der Apparate.
Beschreibung der Anla
Treten an den Umfassungowänden brvautende Voränderungen ein, so sind die
Eingaben aub a—# zu machen, in jedem Falle ist aber jedes Blatt vom Bau-
herrn und Maurer= und Zimmermeister zu unterschreiben.
K. 3.
Die Befugniß zur Baubewilligung sleht ausschließlich und en Betheiligung
der Verwalkungsbehörden dem kandbaumeister in folgenden Fällen
a) wenn an die Stelle vorhandener Nebenabäode ein glei-
ches mit unveränderter Bestimmung tritt und die gewesene
Bestlimmung den Gesetzen nicht widerstreitet,
wenn auf dem Lande zu vorhandenen Gebäuden und Ge-
hösten neue Nebengebäude ohne Feuerung errichtet werden
sollen,
wenn an der Stelle vorhandener Remisen, Scheunen,
Schuppen, Magazine, welche die im Gesetze angegebene
Entfernung von den Gebäuden mit Feuerungs-Anlagen
haben, dergleichen wieder erichtet rwerden sollen.
wenn in Städten in Gehöften kleinere Gebäude ohne Feue-
rung und gewerbliche Besitimmung und zu keinem andern,
als Wirthschaftégebrauche (mit Ausschluß der Oekonomie)
errichtet werden sollen.
Seine desfallsige Eurschließung hat der Landbaumeister dem Antragsteller unter
Jurückgabe je eines mit seinem Diens##siegel zu versehenden Exemplars der über-
reichten Literalien zu erösffnen, das zweite Exemplar dann aber zu seinen Akten zu
2
S
4
S
% —
—