Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

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tarien-Stucke, insofern die Schiffe Auslaͤndern gehören, oder insofern inlaͤn- 
dische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventarien-Stücke einföhren, 
als sie bei dem Ausgange an Bord hatten; Reisegeräthe, auch Verzehrungs- 
gegenstände zum Reiseverbrauche; 
.Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche Kunst- 
Institute und Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken 
und andere wissenschaftliche, besonders naturhistorische Sammlungen öffent- 
licher Anstalten eingehen; 
hohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn-Material); 
.Milch; 
.Obst, frisches; 
. Papier, beschriebenes (Akten und Manufkripte); 
3. Saamen von Waldhölzern; 
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Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohr; Bastz 
4FScheerwolle (Absälle bei dem Tuchscheeren); Flockwolle (Abfälle von der Spin- 
nerei); Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei), und die aus Zumpen gewon- 
nene Zupfwolle (Shuddywolle); 
Seiden-Cocons und Abfälle derselben; ingleichen Flockseide (Abfälle vom Has- 
peln und Spinnen der rohen Seide); 
Steine, alle behauene und unbehauene, Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Ziegel- und 
Mauer= Steine; Mühlsteine ohne eiserne Reifen; grobe Schleif= und Wetz- 
Steine; Tufsteine und Traß; 
Stroh, Spreu, Häckerling, Streulaub, Kleie; 
Nhiere, alle lebenden, für welche kein Tarif-Satz ausgeworfen ist; 
. Torf, Torfkohlen und Braunkohlen, auch Steinkohlenasche; 
. Treber und Trester; 
. Weinstein.
	        
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